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Bischoff
VIII.
Die vorstehende Vergleichung zeigt unverkennbar die auffallendste
Übereinstimmung zwischen C und Cr. aber auch bedeutende
Abweichungen und Eigenthümlichkeiten des Codex C.
Ich bemerke zuerst die Abweichungen. Am meisten fällt auf,
dass C die Artikel 107 bis 112 Cr, den Art. 6 bis 15 des Sachs.
Weichbildes entsprechend, nicht enthält und an deren Stelle acht
eigenthümliche Artikel (104 bis 111) einschaltet, welche zwar
sämmtlich dem sächsischen oder Magdeburgerrechte angehören, aber
— mit Ausnahme des Art. 109, der in richtigerer Fassung dem
M. Görlitzer Rechte v. 1304 eigentümlich ist, -— m. E. keiner
der bekannten Weichbildrechtsformen entnommen sind. Das vorliegende
Rechtsdenkmal gehört demnach eigentlich der Classe der
Sammlungen des Magdeburger Sc hoffen rechtes an, während
das in Cr. enthaltene unstreitig der Classe der Weichbildrechte im e.
S. angehört; — eine Unterscheidung, die nach meiner Meinung für
die Geschichte des Magdeburgerrechtes nicht jene Redeutung hat,
welche man ihr zumeist beizulegen scheint, da die Verbindung der
doctrinellen Arbeit mit dem Schöffenrechte oft eine ganz äusserliche
ist. — Eine zweite auffallende Eigenthümlichkeit ist der Mangel
anderer (7) Artikel von Cr. in C, nämlich der Art. 57 bis 61, 68 und
79. — Andererseits finden sich bei mehreren Artikeln in C eigenthümliche
Zusätze, wie hei Art. 53: Stirbit ein man ane erben vnd
hat her eine tochtir vsgeradit bi sinem libe di einen sun hat der
sim nimt etc. dessen Parallelartikel in Cr. nur sagt: Stirbit ein man
ane erben vnd hat he einer tochter sun der nimit etc.; —bei Art 56,
welcher eine Spruchformel mehr hat als die entsprechenden Art. 51,
52 Cr; ferner bei Art. 57 —wie B 74 — eingeschoben die Worte
vnd ab ich in on keinen dingen versume etc.; ferner bei Art. 76 den
Schluss wie ihn G hat, während Cr. genau mit B, worin dieser
Schluss fehlt, stimmt; endlich im Art. 103 die Worte adir genotigit
ingewrit wirt. — Eine weitere Verschiedenheit zeigen die Überschriften,
welche in C durchaus genauer und zum grössten Theile
auch kürzer sind als in Cr. — Endlich ist zu bemerken, dass in C
einige der in Cr. enthaltenen Artikel in mehrere aufgelöst sind, wie
Art. 18, 21, 23, 24, 92 Cr; einmal aber, im Art. 56 C. eine
Zusammenfassung zweier Artikel in'einen vorkommt. Dass in C der