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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 50. Band, (Jahrgang 1865)

Beiträge  zur  Geschichte  des  Magdeburgerrechtes.

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dass  eine  genauere  Vergleichung  möglich  wäre.  Auffallend  wäre
übrigens,  dass  Gau  pp  die  etwaige  Verwandtschaft  dieser  Compilationen ­
  mit  dem  Weichbildrechte  der  Krakauer  Handschrift,  beziehungsweise ­
  des  Heinrichauer  Codex,  übersehen  hätte  und  nicht  hervorhob,
da  er  doch  letzteren  Codex  genauer  untersucht  hatte.  Gewiss  würden
bestimmtere  und  ausführlichere  Nachrichten  über  die  zahlreichen
Magdeburger  Schöffen-  und  Weichbildrechts-Sammlungen  am  Besten
geeignet  sein,  die  dunkle  Geschichte  der  Gestaltung  des  sächsischen
Weichbildtextes  aufzuhellen.
Da  die  folgenden  Erörterungen  sich  hauptsächlich  auf  zwei
Rechtshandschriften  stützen,  so  dürfte  die  Beschreibung  dieser  um
so  mehr  hier  am  Platze  sein,  als  die  eine  derselben  meines  Wissens
bisher  gar  nicht,  die  andere  nur  ganz  oberflächlich  beschrieben
wurde.
IV.
Der  gut  erhaltene  Codex  Nr.  168  der  Krakauer  Universitätsbibliothek, ­
  hei  Homeyer  d.  Rechtshandschriften  unter
Nummer  134  aufgeführt,  enthält  neunzig  Blätter  hübschen  Pergaments
in  mittelhohem  Folioformat  (32  Centim.  hoch,  23  breit),  von  welchen
das  unbeschriebene  erste  und  das  darauffolgende  Titelblatt  vermuthlich
  erst  später  den  andern  vorgesetzt  wurden.  Der  gedruckte
Titel  lautet:  Jus  Snxonicum  Magdeburgense  per  Serenissimum
Casimir  um  Magnvm  Regem  Poloniae  Juris  Supremi  Regcdis
Theutonici  Provincialis  Magdeburgeiisis  Castri  Cracoviensis  Fundatorem
  Magdeburgo  adscitum  Advocato  et  Scabinis  eiusdem
Subsellii  collatum  in  tliesauro  Arcis  Cracoviensis  Originaliter
Anno  Domini  1336  locatum  atque  per  Serenissimos  Succedaneos
suos  Reges  Poloniae  Serenissimamque  Rempublicam  Constitucione
Generali  Regni  A.  D.  IG77  non  interruptim  usque  modernum
Serenissimum  Stanislaum  Augustum  Regem  Poloniae  et  Magni
Ducatus  Litliuaniae  feliciter  regnantem  in  Anno  Domini  1763
adprobatum.  —  Die  folgenden  Blätter  —  mit  Ausnahme  der  vermuthlich
  auch  erst  später  hinzugefügten  letzten  zwei  —  bilden  eilf
Pergamentlagen,  deren  jede,  ausser  der  siebenten  aus  sechs  Blättern
bestehenden,  acht  Blätter  umfasst.  Die  erste  Lage  ist  nicht  numerirt,
die  anderen  sind  am  untern  Rande  ihrer  letzten  Seiten  mit  fortlaufenden ­
  Ziffern  bezeichnet.
            
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