290
Y a h 1 e n
—fl?
Innern der Untersuchung die Glieder hier und da in ihrer ursprünglichen
Ordnung verdunkelt.
Die Erörterung des pOSog sondert sich in zwei scharf gegliederte
Hälften, deren erste (Cap. 7 in. 1450 b 21 — Cap. 9 1452 a 1)
die Frage beantwortet, wie muss die Fabel und Composition in der
Tragödie beschaffen sein, damit diese dramatisch sei?
Um dramatisch zu sein, muss die Composition der Tragödie
1. abgeschlossene Ganzheit, 2. Einheit, 3. poetische Wahrheit und
Allgemeingiltigkeit haben. Diese drei Erfordernisse, die unter sich
im engsten Zusammenhänge stehen, sind allgemeiner Art und nicht
auf die Tragödie beschränkt: sie finden Anwendung auf jede Dichtung,
welche Handlung und Composition hat, insbesondere also auch
auf das komische Drama und die epische Dichtung, von welcher letzteren
Aristoteles ausdrücklich verlangt, dass ihre Fabel und Composition
in dem angegebenen Sinne dramatisch sein soll 1459 a 17
nspi oi zfig diriyr,poizixfig xxi iv pizpw ptpr/zix^g, Sn Sei zovg pOSoug
xxlzrxr.sp sv zxlg zpxywoixig ovvsozxvxi dpxpxzixovg, xxi (sens.
explicat. = d. h.) rcspi pixv npx^iv olr/v xxi zeldxv, eyovauv xpypv
xxi psoov xxi zilog, tV uiaxep £ö>ov sv olov noifi rrjv olxäxv ridövrjv,
orjlov xzl. Aus dieser Allgemeingiltigkeit der Forderung des Dramatischen
erklärt es sich denn auch, dass in den drei diesem Gesichtspuncte
gewidmeten Abschnitten (Capp. 7, 8, 9) neben der Tragödie
das Epos und die Dichtung überhaupt in Betracht genommen wird.
Mit der hier erst angemessenen Rückbeziehung auf die Bestimmungen
der Definition der Tragödie erörtert Aristoteles die erste
Forderung des Dramatischen, das olov xxi zilsiov, d. i. die abgeschlossene
Ganzheit der Handlung.
Diese Abgeschlossenheit liegt zunächst darin, dass die Tragödie
(wie das Drama überhaupt) nicht beliebig anfangen und beliebig
aufhören darf, sondern, dass ihr Anfang wirklich Anfang, d. h. nichts
als nothwendig vorausgehend fordert, und ihr Ende wirklich Ende
ist, d. h. nichts mehr nach demselben als nothwendig erheischt.
Dieser Forderung Hess sich aber genügen bei ungemessener Ausdehnung,
wie bei unverhältnissmässiger Kleinheit: beides würde der Tragödie,
die ein Kunstwerk sein soll, nicht entsprechen: daher war
dem olov xxi zileiov als ergänzende Bestimmung piyeSog lyov
'Grösse habend’ hinzuzufügen. Für die Grösse (den Umfang) ist
nämlich die Tragödie au die allgemeinen Gesetze des Schönen ge-