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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 50. Band, (Jahrgang 1865)

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Y  a  h  1  e  n

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Innern  der  Untersuchung  die  Glieder  hier  und  da  in  ihrer  ursprünglichen ­
  Ordnung  verdunkelt.
Die  Erörterung  des  pOSog  sondert  sich  in  zwei  scharf  gegliederte ­
  Hälften,  deren  erste  (Cap.  7  in.  1450  b  21  —  Cap.  9  1452  a  1)
die  Frage  beantwortet,  wie  muss  die  Fabel  und  Composition  in  der
Tragödie  beschaffen  sein,  damit  diese  dramatisch  sei?
Um  dramatisch  zu  sein,  muss  die  Composition  der  Tragödie
1.  abgeschlossene  Ganzheit,  2.  Einheit,  3.  poetische  Wahrheit  und
Allgemeingiltigkeit  haben.  Diese  drei  Erfordernisse,  die  unter  sich
im  engsten  Zusammenhänge  stehen,  sind  allgemeiner  Art  und  nicht
auf  die  Tragödie  beschränkt:  sie  finden  Anwendung  auf  jede  Dichtung, ­
  welche  Handlung  und  Composition  hat,  insbesondere  also  auch
auf  das  komische  Drama  und  die  epische  Dichtung,  von  welcher  letzteren ­
  Aristoteles  ausdrücklich  verlangt,  dass  ihre  Fabel  und  Composition ­
  in  dem  angegebenen  Sinne  dramatisch  sein  soll  1459  a  17
nspi  oi  zfig  diriyr,poizixfig  xxi  iv  pizpw  ptpr/zix^g,  Sn  Sei  zovg  pOSoug
xxlzrxr.sp  sv  zxlg  zpxywoixig  ovvsozxvxi  dpxpxzixovg,  xxi  (sens.
explicat.  =  d.  h.)  rcspi  pixv  npx^iv  olr/v  xxi  zeldxv,  eyovauv  xpypv
xxi  psoov  xxi  zilog,  tV  uiaxep  £ö>ov  sv  olov  noifi  rrjv  olxäxv  ridövrjv,
orjlov  xzl.  Aus  dieser  Allgemeingiltigkeit  der  Forderung  des  Dramatischen ­
  erklärt  es  sich  denn  auch,  dass  in  den  drei  diesem  Gesichtspuncte
  gewidmeten  Abschnitten  (Capp.  7,  8,  9)  neben  der  Tragödie
das  Epos  und  die  Dichtung  überhaupt  in  Betracht  genommen  wird.
Mit  der  hier  erst  angemessenen  Rückbeziehung  auf  die  Bestimmungen ­
  der  Definition  der  Tragödie  erörtert  Aristoteles  die  erste
Forderung  des  Dramatischen,  das  olov  xxi  zilsiov,  d.  i.  die  abgeschlossene ­
  Ganzheit  der  Handlung.
Diese  Abgeschlossenheit  liegt  zunächst  darin,  dass  die  Tragödie
(wie  das  Drama  überhaupt)  nicht  beliebig  anfangen  und  beliebig
aufhören  darf,  sondern,  dass  ihr  Anfang  wirklich  Anfang,  d.  h.  nichts
als  nothwendig  vorausgehend  fordert,  und  ihr  Ende  wirklich  Ende
ist,  d.  h.  nichts  mehr  nach  demselben  als  nothwendig  erheischt.
Dieser  Forderung  Hess  sich  aber  genügen  bei  ungemessener  Ausdehnung, ­
  wie  bei  unverhältnissmässiger  Kleinheit:  beides  würde  der  Tragödie, ­
  die  ein  Kunstwerk  sein  soll,  nicht  entsprechen:  daher  war
dem  olov  xxi  zileiov  als  ergänzende  Bestimmung  piyeSog  lyov
'Grösse  habend’  hinzuzufügen.  Für  die  Grösse  (den  Umfang)  ist
nämlich  die  Tragödie  au  die  allgemeinen  Gesetze  des  Schönen  ge-
            
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