Zu Lactantius de mortibus persecutorum.
167
nach imitabatur zu suchen, die, da ihr oberer Theil fehlt, eben so
gut si als st gelesen werden können; wir schreiben ohne Bedenken:
imitabantur stfupra et hospitum] suorum cubilia impune uiolabant.
— Eine andere Lücke cap. 40 konnte nicht richtig ergänzt
werden, weil ein dastehendes Wort von dem ersten Herausgeber
falsch gelesen war und kein späterer Benutzer der Handschrift die
seltsame Verwechslung berichtigt hat. In der Handschrift steht :
inrogantur tormenta iudeo. ~ die que iussmllllllHIHIIIIIIIIIIIIoquerentur
pngnis a tortorib ; coercentV Da man statt die, d. i. dicit, im Codex
du gelesen hatte, mussten die Ergänzungsversuche schief ausfallen;
ich seihst habe versucht: inrogantur tormenta Jiulaeo: dicit quae
iussus erat (oder fuerai) : illae ne obloquerentur pugnis a tortoribus
coercentur. — Auch 45 ist in den Worten zu Anfang des Capitels :
' Constantinus rebus in urbe compositis liieme proxima Mediolanum
contendif die Schreibung contendit nicht richtig, da die Handschrift
so hat: coPlllllit; vor it ist noch ein Buchstabenrest vorhanden,
der nicht einem d, sondern s angehört: es ist daher concessit
zu schreiben.
Auch ohne diese neuen Resultate bliebe der Werth der genauen
Abschrift ein bedeutender, weil es bei manchen sich widersprechenden
Angaben und bei den Ungenauigkeiten in der Hauptausgabe von
Lenglet-Dulresnoy schwierig wäre, überall mit Sicherheit den Befund
der Überlieferung anzugehen.