Bericht über die Thätigkeit der historischen Commission etc.
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Galizien, Krakau u. s. w.
hat ebenfalls in Bezug auf Städte wesen in zwei Arbeiten Bereicherung
erhalten. Erstens durch eine Sammlung: „Urkunden
zur Geschichte der Armenier in Lemberg. Herausgegeben von
Dr. Ferdinand BischofF“ im Archive, Bd. XXXII, S. 1 bis 133, welche
69 ungedruckte Urkunden enthält aus den Jahren 1377 bis 1736
und demLemberger Stadt-Archive, um so willkommener, „als derVorrath
an gedruckten Urkunden für die Geschichte der ostgalizischen
Länder ungemein gering ist,“ wie der Herausgeber mit Recht bemerkt.
Zweitens: „Balthazaris Behern Codex picturatus anni 1303,
continens Privilegia et Plehiscita urbis Cracoviae. Besprochen von
Prof. Dr. U. Heyzmann aus Krakau,“ im Archive, Band XXXIII, auf
den Seiten 163 bis 231. Die Arbeit enthält eine urkundlich belegte
Darstellung des Stadtrechtes Krakau’s, welche sich in einer reich verzierten
Pergament-Handschrift der Jagellonischen Bibliothek daselbst
erhalten hat. Sie liefert einen schönen Beleg zur Beurtheilung des
„wohlthätigen Einflusses des deutschen Elementes auf die Entwickelung
der Künste und Gewerbe, auf die Hebung des Handels und der
Rechtsbildung in den Städten.“ Ja, es wird in den Ausführungen des
Herausgebers geradezu gesagt: „dass es in Polen zum grossen Theile
deutschen Colonisten bürgerlicher Abkunft Vorbehalten war, die
weite Kluft zwischen dem Adels- und Bauernstände ausgleichen zu
helfen. “
Ungern.
Für das Städte wesen auch dieses Kronlandes ist eine ähnliche
Arbeit aufzuführen, unter dem Titel: „Zur ältesten Geschichte
der oherungerischen Freistadt Kaschau. Eine Quellenstudie von
Dr. Fr. Xav. Krones“, und zwar abgedruckt im Archive, Bd. XXXI,
S. 1 bis 36. Unter Anderem bringt diese Abhandlung auch Untersuchungen
über die ältesten Bürgernamen und über die erste Rathsordnung
der Stadt vom Jahre 1404, welche im Anhänge aus dem
Originale zum ersten Male veröffentlicht wird.
Für die Geschichte der