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mit allen Ländern jenseits der Elbe und Eide gelegen als dänisches
Eigenthum an. Was aber das Bestreben des Kaisers, seinem
Gegner, dem Welfen Otto IV., Bundesgenossen zu entreissen, dem
Reiche Schaden zufdgte, machte die Tapferkeit der Dietlimarschen
wieder gut, welche durch den Sieg bei Bornhövede, 22. Juli 1227,
zugleich von Dänemark und von Holstein sich losrissen und nun
der Kirche von Bremen in mehr scheinbarer als wirklicher Unter-
thänigkeit sich unterstellten.
Ein Jahrhundert später, als Graf Gerhard von Holstein in
Verbindung mit den meklenburgischen Fürsten das Land überzog
und siegverblendet die letzten Schaaren der Diethmarschen in der
Kirche von Oldenwarden zu verbrennen gedachte, machten
diese einen glücklichen Ausfall, entrissen den Fürsten den Sieg
und richteten ein ungeheures Blutbad unter den übermüthigen
Schaaren an. „Und quam mit grosser Noth allein Grave Geerd
und HerzogHinrich von Meklenburg mit gar weinig Volkes davon.”
Die anderen wurden alle erschlagen 1 ) 7. September 1319. Dieselbe
siegreiche Tapferkeit hewiesen sie im Anfänge des XV. Jahrhunderts
(1403 — 1404), auf’s Neue gegen die Holsteiner, so dass Herzog
Adolf von Schlesswig, Graf zu Holstein, Stormarn und Schauen
burg am 22. April 1456 jedem Anspruch auf „Landfolge” ent
sagte und sein Schwestersohn König Christian I. von Däne
mark sich in denselben Vertrag einschliessen liess (Vormer ifte
der Dithmerschen Vorvaren jenige Volghingse unsere Vorvaren
aller seliger Dechtnisse vorseghelt hadden, scholen bilecht unnde
gedodet wesen to ewigen Tiden 2 ).
Allein der wilde Freiheitssinn des Volkes verleitete es kurz
nachher zu arger Gewaltthätigkeit, welche leicht schwere Ver
wicklung mit Dänemark herbeigeführt hätte, würde nicht .das
Interesse der mächtigen Hansestadt Lübeck es geboten haben,
vermittelnd einzutreten und das freie Volk wider die königliche
Macht zu schützen. Ueberhaupt war ja damals die Scheidung des
fürstlichen und republikanischen Interesses imHerzen Deutschlands
wie an dessen Gränzländernnoch scharf undunausgleichbar; selbst
4 ) Reimar Kock bei Neocorus. I. S. 622.
a ) Urkd. bei Neoc. Anhang I. S. 640. 641. Vergl. auch über den Rendsburger
und Gottorpischen Vergleich, Chris tiani Schleswig holst. Gesch. I. S. 74.