Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

Die  grosse  Synode  von  Tribur.

763

XIX.
Das  Concilium  von  Coblcnz  vom  Jahre  922.
Zur  Zeit  als  Heinrich  zur  königlichen  Würde  im  ostfränkischen
Reiche  gelangte,  huldigte  das  Westfrankenreich  noch  Karl  dem  Einfältigen. ­
  Beide  Könige  kamen  im  Jahre  921  auf  dem  Rheine  hei
Bonn  zusammen.  Die  kurze  Unterredung,  welche  sie  hier  miteinander
zum  Zwecke  gegenseitiger  Friedens-  und  Freundschaftsversicherungen
pflogen 1 ,  hat  unstreitig  nicht  die  Bedeutung,  dass  hiebei  an  irgend
welche  Bestimmungen  des  Conciliums  von  Tribur  gedacht  worden
wäre.  Aber  auch  im  folgenden  Jahre  fand  eine  Zusammenkunft  Karl  s
und  Hcinrich’s  statt.  Die  bisher  verzeichneten  Regesten  beider  Fürsten
gehen  zwar  darüber  keine  Auskunft  und  namentlich  enthalten  sie  gar
Nichts  über  den  Aufenthalt  KaiTs  nach  dem  Juli  und  Heinrich's  nach
dem  Juni 2  des  gedachten  Jahres  922.  Allein  dennoch  ist  die  Kunde
davon  aufbehalten,  dass  in  diesem  Jahre  auf  Befehl  KaiTs  und  Heiurich’s
  ein  Concilium  zu  Cobleuz  gehalten  worden3;  die  Bischöfe,
welche  hier  erschienen,  waren:  Hermann  von  Cöln,  Heriger  von
Mainz,  Thiodo  von  Würzburg,  Liuthar  von  Minden,  Dodo  von
Osnabrück,  Richgauwo  von  Worms,  Richwin  von  Strassburgund
Unwan  von  Paderborn;  ausser  ihnen  waren  viele  Abte  und  andere
Geistliche  gekommen.  Hermann  von  Cöln  scheint,  da  er  zuerst  genannt ­
  wird,  und  der  ältere  Erzbischof  war,  den  Vorsitz  geführt  zu
haben;  er  ist  derselbe,  der  schon  auf  dem  Concilium  von  Tribur  erschienen ­
  war*.  Die  Versammlung  erhielt  aber  dadurch  eine  um  so
grössere  Bedeutung,  als  auch  die  beiden  Könige  Karl  und  Heinrich
ihr  beiwohnten 5 .  Auch  von  den  Acten  dieses  Conciliums  ist  so  Man-')

  S.  Vermischte  Schriften,  Bd.  1.  S.  294.  u.  fl‘.
~)  S.  Böhmer,  Regesta  Karolorum,  S.  186.  u.  Regesta  reguui  atque  imperatoruin
Romanoruin,  S.  4.  Vergl.  auch  Waitz,  Jahrbücher  des  deutschen  Reiches  unter  der
Herrschaft  König  Heinrich’s,  I.  S.  766.
3 )  S.  Heinrici  I.  et  KaroTi  Conventus  Confluentiae  (bei  Pertz,  M.  G.  il.
Tom.  IV,  P.  I.  p.  16.)  Anno  dominicae  incarnationis  922  apud  Confluentiae  iussu
venerabilium  principum  Karoli  videlicet  et  Heinrici  regum  reventissimorum  congregati
  sunt  episcopi  numero  octo  etc.
4 )  S.  oben  I.  S.  714.
5 )  S.  Note  8.  u.  9.  —  Cod.  Salisb.  S.  Petri.  VIII.  7.  Ex  Concilio  apud  Conflueutiam,
  cui  Hiterfuerunt  (Cod.  inferfuit)  Karolus  et  Heinricus.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.