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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

Die  grosse  Synode  von  Tribur.

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Ist  nun  aber  ein  Zusammenhang  zwischen  dem  in  Rede  stehenden ­
  Capitulare  und  der  Triburiensischen  Synode  anzunehmen,  so  hat
man  sich  zur  Beurtheilung  der  hiebei  in  Betracht  kommenden  Verhältnisse ­
  nothwendig  in  dieZeit  nach  dem  Jahre  SOS  zu  versetzen.  Demnach ­
  ist  erstens  die  Überschrift,  zweitens  der  Eingang,  so  weit  er  von
den  vier  Erzbischöfen  spricht,  so  wie  drittens  der  Schluss  des  ersten
Abschnittes,  in  so  fern  er  den  Erzbischof  Aistulf  nennt,  als  falsch  zu
verwerten  und  man  muss,  wenn  an  der  ganzen  Sache  noch  irgend
Etwas  gerettet  werden  soll,  sich  nach  Anhaltspuncten  in  jener  späteren ­
  Zeit  umsehen.  Es  kommen  hiebei  folgende  einzelne  Puncte  in
Betracht:
1.  Das  Diedendorfer  Capitulare  setzt  eine  Zusammenkunft  zweier
Fürsten  zu  einer  Synode  oder  vielmehr  bei  Gelegenheit  einer  solchen
voraus.
2.  Diese  Fürsten  waren  von  den  Grossen  Galliens  und  Gerinaniens,
  also  Frankreichs  und  Deutschlands  begleitet.
3.  Sie  bestätigten  Beschlüsse,  die  schon  auf  einer  früheren
Synode  gefasst  worden  waren.
Demnach  fragt  es  sich  also  zuvörderst,  welche  Nachrichten  in
den  Quellen  über  eine  derartige  nach  dem  Jahre  893  stattgehabte
Zusammenkunft  geboten  werden?  Man  könnte  hier  sogleich  an  jenen
Reichstag  zu  Worms  denken,  welcher  unmittelbar  nach  der  Synode
von  Tribur  und  zwar  noch  in  dem  Monate  Mai  des  Jahres  893  gehalten ­
  wurde 8 .  Hier  erschien  Odo,  der  König  von  West-Frankreich,
um  von  Arnulf  seinen  Thronstreit  mit  Karl  dem  Einfältigen  schlichten ­
  zu  lassen,  und  wurde,  da  letzterer  nicht  kam,  von  dem  deutschen
Könige  abermals  als  rechtmässiger  Träger  der  Krone  Frankreichs
anerkannt.  Indessen  von  Vereinbarungen,  die  aus  dem  Concilium
von  Tribur  geschöpft  worden  sein  könnten,  findet  sich  hier  keine
Spur.  Noch  könnte  man  meinen,  dass  solche  zwischen  Arnulf  und
seinem  Sohne  Zwentibold  gemacht  worden  wären;  auch  dieser
kam  auf  den  Reichstag  nach  Worms  und  wurde  hier  von  seinem
Vater  zum  Könige  von  Lothringen  erhoben.  Indessen  wollte  man  auch
davon  absehen,  dass  die  Bezeichnung  Gallia  0  wohl  kaum  für  Lothringen ­
  ausschliesslich  üblich  war,  so  bietet  sich  doch  auch  nicht  der

8 )  Vergl.  Regin.  Chron.  ann.  895.  (Per  tz,  M,  G.  II.  Tom.  I.  p.  GOß).
9 )  S.  Deutsche  Geschichte,  Bd.  2.  S.  128.
            
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