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Phillips
denen Malen oben in Erwägung gezogen worden ist 2 . Schon Wasserschieben
hat auf diesen Zusammenhang aufmerksam gemacht 3
und es möge nunmehr diese Spur etwas weiter verfolgt werden; sie
lässt fast die Vermuthung zu, dass Burchard und Ivo darin wenigstens
nicht so ganz Unrecht haben mögen, dass ein erstes Capitel des Coneiliums
von Tribur gerade diesen Gegenstand (De iniuria, oder was
dasselbe sagen will De calumnia, clericorum), welcher in der Vulgata
theilweise im zweiten, dritten und zwanzigsten Capitel behandelt
wird 4 , enthalten habe. Auch der vorhinerwähnte sonst sehr seltene
Ausdruck : si spassaverit, der keine andere Bedeutung haben
kann, als die von: „genesen“, „mit dem Leben davongekommen“ 5 ,
und sich in dem Diedenhofer Capitulare, abwechselnd mit si convaluerit,
wiederholentlich vorfindet, wird in der Collectio Dicssensis
in dem daselbst mit der Ziffer 11 versehenen Capitel ß , so wie in dem
entsprechenden Canon des Codex Darmst. angetroffen; es wäre daher
nicht unmöglich, dass diesem analoge Bestimmungen für ähnliche
Verhältnisse in einem ersten Capitel vorangestellt waren, denn es ist
in der Tliat auffallend, dass die Synode von Tribur nur ausschliesslich
auf die Composition für die Priester bedacht gewesen sein
sollte.
Der Zusammenhang des vermeintlichen Diedenhofer Capitulares
mit der gedachten Synode tritt aber auch noch in andern Umständen
hervor, und zwar zunächst in der völligen Übereinstimmung in der
Angabe über die Veranlassung der Versammlung 7 . Es ist ferner sehr
auffallend, dass, während das Capitulare von zwei Fürsten ausgegangen
sein soll, ab und zu und zwar gerade in jener Prologstelle
doch nur von Einem Fürsten die Rede ist. Burchard und Ivo
haben sich daher damit geholfen, dass sie Karl (den Grossen) allein
nennen, wozu dann freilich der Ausdruck Imperntores am Schlüsse
nicht recht passen will.
2) S. oben IV. S. 721. XVI. S. 754.
3 ) S. Wasser schieben, Beiträge. S. 22.
4) S, oben VIII. S. 731.
5 ) Der neue Herausgeber von D u Cange, Glossar., s. v. spassare bat hierin seine Vorgänger
verbessert.
6 ) S. Beilage D. cap. 1.
7 ) S. oben III. S. 717. IV. S. 719. n f.