Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

760

Phillips

denen  Malen  oben  in  Erwägung  gezogen  worden  ist 2 .  Schon  Wasserschieben ­
  hat  auf  diesen  Zusammenhang  aufmerksam  gemacht 3
und  es  möge  nunmehr  diese  Spur  etwas  weiter  verfolgt  werden;  sie
lässt  fast  die  Vermuthung  zu,  dass  Burchard  und  Ivo  darin  wenigstens
nicht  so  ganz  Unrecht  haben  mögen,  dass  ein  erstes  Capitel  des  Coneiliums
  von  Tribur  gerade  diesen  Gegenstand  (De  iniuria,  oder  was
dasselbe  sagen  will  De  calumnia,  clericorum),  welcher  in  der  Vulgata ­
  theilweise  im  zweiten,  dritten  und  zwanzigsten  Capitel  behandelt ­
  wird 4 ,  enthalten  habe.  Auch  der  vorhinerwähnte  sonst  sehr  seltene ­
  Ausdruck  :  si  spassaverit,  der  keine  andere  Bedeutung  haben
kann,  als  die  von:  „genesen“,  „mit  dem  Leben  davongekommen“ 5 ,
und  sich  in  dem  Diedenhofer  Capitulare,  abwechselnd  mit  si  convaluerit,
  wiederholentlich  vorfindet,  wird  in  der  Collectio  Dicssensis
in  dem  daselbst  mit  der  Ziffer  11  versehenen  Capitel ß ,  so  wie  in  dem
entsprechenden  Canon  des  Codex  Darmst.  angetroffen;  es  wäre  daher
nicht  unmöglich,  dass  diesem  analoge  Bestimmungen  für  ähnliche
Verhältnisse  in  einem  ersten  Capitel  vorangestellt  waren,  denn  es  ist
in  der  Tliat  auffallend,  dass  die  Synode  von  Tribur  nur  ausschliesslich ­
  auf  die  Composition  für  die  Priester  bedacht  gewesen  sein
sollte.
Der  Zusammenhang  des  vermeintlichen  Diedenhofer  Capitulares
mit  der  gedachten  Synode  tritt  aber  auch  noch  in  andern  Umständen
hervor,  und  zwar  zunächst  in  der  völligen  Übereinstimmung  in  der
Angabe  über  die  Veranlassung  der  Versammlung 7 .  Es  ist  ferner  sehr
auffallend,  dass,  während  das  Capitulare  von  zwei  Fürsten  ausgegangen
  sein  soll,  ab  und  zu  und  zwar  gerade  in  jener  Prologstelle
doch  nur  von  Einem  Fürsten  die  Rede  ist.  Burchard  und  Ivo
haben  sich  daher  damit  geholfen,  dass  sie  Karl  (den  Grossen)  allein
nennen,  wozu  dann  freilich  der  Ausdruck  Imperntores  am  Schlüsse
nicht  recht  passen  will.

2)  S.  oben  IV.  S.  721.  XVI.  S.  754.
3 )  S.  Wasser  schieben,  Beiträge.  S.  22.
4)  S,  oben  VIII.  S.  731.
5 )  Der  neue  Herausgeber  von  D  u  Cange,  Glossar.,  s.  v.  spassare  bat  hierin  seine  Vorgänger ­
  verbessert.
6 )  S.  Beilage  D.  cap.  1.
7 )  S.  oben  III.  S.  717.  IV.  S.  719.  n  f.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.