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Phillips
erzbischöflichen Stühle bestiegen. Man wird daher, zwar im Widerspruche
mit der Überschrift, auf die Zeit des zuletztgenannten Kaisers
verwiesen, der auch wirklich im Jahre 82 J hei Gelegenheit der
Vermählung seines Sohnes Lothars zu Diedenhofen in Gemeinschaft
mit diesem einen Reichstag hielt, von welchem mehrere Beschlüsse
auf die Nachwelt gekommen sind 6 . Es sind daher von mehreren
Schriftstellern, namentlich in neuester Zeit von lief eie jene vier
Capitel dem gedachtenReichstagezugeschriehen worden 7 ; eine Ansicht,
die auch durch eine Variante in der Überschrift des Capitulum ecclesiasticum
unterstützt wird, welche statt a Iuirolo magno et Lothowico
die Namen a hludowico pio et lothario imperatoribus bringt 8 . Indessen
dem widerspricht der Umstand, dass Eblto erst im Jahre 822 Erzbischof
von Rheims wurde, und da ferner Aistulf von Mainz spätestens
im Jahre 826 gestorben ist, zwischen 821 und 826 aber keine Versammlung
zu Diedenhofen gehalten worden ist, so kann das gedachte
Concilium überhaupt nicht in die Zeit Ludwig’s des Frommen und
Lothars fallen; demnach ist auch an die Versammlung zu Diedenhofen
vom Jahre 831 nicht zu denken und noch weniger an die vom
Jahre 83S, da auf dieser Eblio als Angeklagter erschien und seines
Erzbisthums entsetzt wurde.
Sowohl Burchard» als Ivo 10 haben das Capitulare, apud
Theodonis villam nebst dem Capitulare ecclesiasticum in ihre
Sammlungen aufgenommen; jenes als Canon In concilio apud Theodonis
villam, dieses als Canon Placuit nobis et fidelibus nostris;
jenem gehen sie die Inscription Ex concil. apud Theodonis villam
habilo cap. 3., diesem die: Ex Concilio Triburiensi capite 1. unter
dem Beifügen: apud Triburium a Carola (bei Ivo: Carola magno)
et primis Galliae et Germaniae collaudatum et subscriptum; beide
haben dafür im Texte des Capitulum ecclesiasticum die Variante, dass
sie für alio anno Triburiae lesen: alio anno apud Theodonis villam.
Allein, wenn demnach der Schauplatz der zweiten Versammlung nach
Tribur verlegt wird, so kommt man damit für die Zeit Ludwig’s des
K ) Pertz, I. c. Tom. III. p. 829. sq.
7 ) Hefele, Geschichte der Concilien. Bd. 4. S. 29.
8 ) Pertz 1. c. Tom. IV. P. II. p. 6. not. b.
9 ) Burch. VI. 5. 6.
10 ) Ivo Decr. X. 134. 135.