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Phillips
XVI.
Die Yulgnta ist nicht die authentische Recension der Synode Ton Tribur.
Wie viele oder wie wenige von diesen bisher zusammengestell--
ten theils in verschiedenen Handschriften, theils in Sammlungen zerstreuten
einzelnen Triburiensischen Canones jenen zwanzig, welche
in der Collectio Diessensis aneinandergereiht sind, an die Seite zu
stellen sind und zur Ausfüllung der Lücken derselben dienen können,
lässt sich nicht ermitteln; die Systemlosigkeit sowohl dieser Sammlung
als auch der Vulgata bietet hierin ein grosses Hinderniss. Eben
so muss auch bei mehreren jener Canones erst weitere Bestätigung
dafür abgewartet werden, ob sie überhaupt zu dem Concilium von
Tribur gehören oder nicht. Soviel ist aber durch die Auffindung der
Collectio Diessensis ausser Zweifel gestellt, dass wirklich zwei Recensionen
der Synode in verschiedener Fassung und Folge der Capitel,
die eine mit der Epistola praelocutiva „Cum constet Omnibus
die andere mit der Vorrede „Cum in nomine“ neben einander bestanden
haben; ja wenn, wie es den Anschein hat, das Capitel Si domni
principis selbst ein Stück eines zum Concilium von Tribur gehörigen
Prologs ist, so würde man fast darauf hingewiesen, sogar noch eine
dritte Recension anzunehmen. Diese Vermuthung würde darin eine
Unterstützung finden, dass manche Canones wirklich in einer dreifachen
Fassung Vorkommen, wie diess z. B. von demjenigen gilt, welcher
von dem gemeinschaftlichen Besitze mehrerer Erben an einer
Kirche handelt. Insofern dürfte auch der Umstand in Betracht zu ziehen
sein, dass die Sammlungen Regino's, Rotger's und Burchard's
noch andere Capitelzahlen darbieten, als die sich in der Vulgata und
in der Collectio Diessensis vorfinden. Jedenfalls erhält die oben 1
entwickelte Ansicht Wasserschleben’s, dass die Recension der Vulgata
nicht die eigentlich authentische gewesen, sondern als solche die kürzere
Fassung, in welcher die Canones bei Regino Vorkommen, zu
betrachten ist, durch die Collectio Diessensis eine neue Bestätigung.
Jene Recension der Vulgata, die auch noch den Fehler hat, dass sie
mit drei Capiteln beginnt, die durchaus nicht für Synodalschlüsse
gelten können, verräth auch durch ihre etwas schwunghafte Fassung,
welche der Einfachheit der Sprache der Concilien nicht entspricht,
<) S. oben IV. S. 621.