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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

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Phillips

Tödtung  venetto  vel  hcrbis  erwähnt  wird,  so  erinnert  diess  zugleich  an
Conc.  Trib.  impr.  cap.  SO.  Es  mag  daher  dahingestellt  bleiben,  ob
vielleicht  auch  dieser  Canon  der  Synode  von  Tribur  zuzuschreiben
sei;  um  diess  mit  Sicherheit  zu  behaupten  sind  freilich  jene  Anhaltspuncte
  nicht  ausreichend.
3.  Codex  S.  Emmer. ,0 .  628.
Der  Verfasser  der  in  dieser  Handschrift  mitgetheilten  Sammlung
liebt  es  ganz  besonders,  die  einzelnen  Canones  gleich  den  Capitularien
nach  den  betreffenden  Kaisern  und  Königen  zu  bezeichnen,  unter
welchen  sie  erlassen  sind.  Die  S.  Emmeraner  Handschrift  enthält
fünfzehn  „Triburiensische  Canones“,  von  welchen  jedoch  acht  der
Vulgata  und  einer  dem  Conc.  Mog.  ann.  813  angehören.  Von  jenen
wird  einer,  Can.  Nemo  contempnat  unter  dem  Namen  des  Bischofs
Fructuosus  aufgeführt,  welchem  auch  eine  Handschrift  eine  Stelle
ähnlichen  Inhaltes  bei  Regino  zuschreibt 11 .  Einer  der  übrigen  Canones,
Virgines  adolescentulae,  ist  wohl  nur  für  eine  blosse  Überschrift
zu  halten,  wie  eine  solche  auch  bei  Regino  Aufnahme  gefunden  hat 12 .
4.  Codex  Salisburgensis  S.  Petri™.  VIII.  7.
Dieser  enthält  drei  hieher  gehörige  Canones,  von  denen  jedoch
nur  einer  sich  nicht  in  dem  Conc.  Trib.  impr.  findet  Dagegen  trifft,
man  im
5.  Codex  Salisburgensis  S.  Petri  'V  VIII.  32.
eine  nicht  geringe  Zahl  von  Canones  an,  welche  hier  in  näheren  Betracht
zu  ziehen  sind,  obschon  manche  derselben  nicht  als  Triburiensische
bezeichnet  werden;  vielleicht,  dass  auch  einige  andere,  die  keine
darauf  hinweisende  Rubrik  haben,  dennoch  in  diese  Kategorie  zu
stellen  sind.  Von  den  hier  zu  berücksichtigenden  neunzehn  Canones
gehören  sieben  der  Vulgata  an,  von  denen  einer  unter  der  Überschrift:
De  iniuria  clericorum.  Concilio  Agatensi  schon  oben  erwähnt  -worden
ist;  unter  den  übrigen  zwölf  haben  nur  zwei,  die  Canones  Quicunque
1 «)  S.  Beilage  G.
11 )  Regi  n  o.  IT.  425.
Regino.  I.  128.
18 1  S.  Beilage  H.
l4 )  S.  Beilage  1.
            
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