Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

640

Phillips

XII.
Dritte  Masse.  Triburicnsische  Canones  als  Extravaganten  In  verschiedenen ­
  Handschriften.
In  den  beiden  voraufgehenden  tabellarischen  Übersichten  sind
diejenigen  Canones  des  Conciliums  von  Tribur,  welche  entweder  mit
denen  in  den  Handschriften  der  ersten  Classe  oder  mit  denen  in  der
Collectio  Diessensis  oder  dem  Cod.  Barmst,  enthaltenen  iibereinstimmen,
  berücksichtigt  worden.  Es  erübrigt  daher  nunmehr  sie  und
ausser  ihnen  noch  diejenigen  näher  in’s  Äuge  zu  fassen,  welche  mit  denen
der  zweiten  darin  Übereinkommen,  dass  sie  sich  in  der  Vulgata  nicht
vorfinden.  Unter  diesen  Canones  trifft  man  auch  einige  an,  welche
sich  von  denen  der  zweiten  Classe  darin  unterscheiden,  dass  sich  für
sie  in  der  Vulgata  auch  nicht  einmal  eine  Parallelstelle  entdecken,  für
andere  nur  ein  Zusammenhang  vermuthen  lässt.  Aus  diesem  Grunde
bleibt  hinsichtlich  mehrerer  derselben  der  Ursprung  als  Triburiensischer
  Canones  allerdings  zweifelhaft.  Wir  betrachten  nunmehr  die
einzelnen  Handschriften  näher.
1.  Codex  Diessensis  <)•  41.
In  dieser  Handschrift  finden  sich  ausser  der  Collectio  im  Ganzen
noch  sieben  Triburiensische  Canones  vor;  sie  werden  auch  sämmtlich
als  solche  bezeichnet.  In  Betreff  eines  derselben,  Can.  Si  quis  in  atrio,
könnte  man  fast  versucht  sein  anzunehmen,  dass  er  als  viertes  Capitel
zur  Ergänzung  der  Collectio  dienen  dürfte.  Ein  anderer  Si  quis
clericum,  welcher  von  der  Beraubung  der  Cleriker  und  der  Kirchen
handelt,  stimmt  zwar  in  Einzelnem  mit  Reg.  II.  34.  überein,  bat  aber
doch  seine  eigenthümliche  Fassung,  während  der  Can.  Nobilis  homo,
dem  die  Überschrift  De  iusticiis  faciendis  voraufgebt,  von  Reg.  II.
303  nicht  abweicht.  Der  Canon  Quicunque  fd'uim  suam  bat  auch
bei  Burchard  von  Worms 2 )  und  in  einer  ehemaligen  Freisinger  Handschrift, ­
  welche  zuletzt  Sa  vi  gny  angehörte 3 ),  seine  Stelle  gefunden 4 ).

*)  S.  Beilage  C.
2 )  Burchard.  Decr.  VIII.  99.
3 )  Wasserschieben,  Beiträge.  S.  34.
\)  Wasserschieben  a.  a.  0.  S.  176.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.