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gewinnt demnach hieraus das Resultat, dass der genannten Sammlung
und dem Cod. Darmst■ eine und dieselbe Quelle zu Grunde liegt.
Leider lässt sich, da die Col/ectio Diessensis in der Anordnung der
Canones zwar von der Reihenfolge des gedruckten Textes abweicht,
aber docli auch gar kein System beobachtet, kaum eine sichere Ergänzung
derselben aus dem bisher vorhandenen Materiale bewerkstelligen.
Nur das Eine möchte sich wohl mit Sicherheit annehmen
lassen, dass jener in der, Collectio leidende Canon, welcher in dem
Cod. Darmst. die Capitelzahl XXIV hat 5 ), auch mit dieser in die
Collectio einzureihen wäre. Ausserdem möchte wohl zu verinuthen
sein, dass die beiden Canones Cod. Darmst. III. 19. und 44. wenn
auch sie Bestandtheile der Quelle gewesen sein sollten, aus denen die
Collectio geschöpft hat, nicht unter die bekannten zwanzig derselben,
sondern zu denjenigen zu stellen wären, welche ihren Platz erst hinter
dem letzten mit der Capitelzahl XXXIII versehenen einzunehmen
hätten. Der kurze Prolog aber, welchen Cod. Darmst. in IV. 45.
ebenfalls unter der Überschrift Item Synod. Luilb. ap. ülog. enthält 0 ),
stimmt dem Sinne nach ganz mit der oben erwähnten Bitte überein,
welche die zu Tribur versammelten Bischöfe an König Arnulf stellten,
weshalb dann auch schon bei Erwähnung derselben 7 ) dieser Prolog,
der sich auch in dem Cod. August. 153. wiederlindet, ebenfalls
benützt worden ist.
In Betreff der einzelnen in der Collectio enthaltenen Canones
ist wenig zu bemerken; man sieht nicht ein, warum der Abschreiber
gerade nur diese aufgenommen hat. Was die Varianten anbetrifft, so
sind diese aus dem in der Beilage D. abgedruckten Texte und den
beigefügten Noten ersichtlich; nur soviel mag auch hier hervorgehoben
werden, dass in der Collectio das Cap. 11 (7), welches sich
auf die Zehnten bezieht, einen durchaus von allen übrigen Recensionen
abweichenden Anfang hat, indem es hinsichtlich des Zehntrechtes
auf eine nicht ganz deutlich erkennbare Verschiedenheit zwischen
Sachsen und Thüringen einerseits und Franken andererseits hinweist.
In seinem Anfangsworte unterscheidet sich ferner Cap. 15 (9) in gleicher
Weise von den andern Texten, indem es Monacha statt Sancti-6
) Wasserschieben a. a. 0. S. 24. Nr. 2i.
°) Wasserschieben a. a. 0. S. 22. Nr. 9. S. 171.
7) S. oben IV. S. 620.