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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

Dis  grosse  Synode  von  Tribur.

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Für  viele  Capitel  der  Vulgata  gibt  es  in  anderen  Handschriften
die  entsprechende  kürzere  Fassung;  für  mehrere  hat  sich  indessen
eine  solche  bisher  nicht  auffinden  lassen;  es  sind  diess  die  Capp.  7.  9.
12.  13.  17.  18.  19.  21.  23.  28  33.  34.  33.  38.  40.  47.  48.
X.
Zweite  Classe.  Die  Collectio  Diessensis  und  der  Cod.  Darmst.
Die  Sammlung  Triburiensischer  Canones,  welche  der  Cod.  Diess.
als  ein  abgeschlossenes  Ganze  enthält,  gibt  sich  als  solche  auch  durch
die  Worte  Incipit  synodus  apud  Triburas  habita  kund;  sie  hat
ihren  eigenen  oben  bereits  benützten  Prolog  und  zählt  zwanzig  Capitel ­
  V  Diese  sind  sämmtlich  mit  Zahlzeichen  versehen,  und  zwar  wird
das  erste  mit  der  Ziffer  II,  das  letzte  mit  XXXIII.  bezeichnet,  es  ist
also  ersichtlich,  dass  die  Sammlung  unvollständig  ist  und  dass  bis  zu
dem  letzten  darin  enthaltenen  Capitel  dreizehn  andere  fehlen,  ohne  dass
man  bestimmen  könnte,  ob  die  Sammlung,  was  zu  vermuthen  ist,  noch
mehrere  andere  Capitel  im  Anschlüsse  an  das  dreiunddreissigste  enthalten ­
  hat.  Unter  jenen  zwanzig  Capiteln  befindet  sich  keines,  welches
nicht  einem  der  Triburiensisclien  Canones  der  Handschriften  erster
Classe  entspräche.  Dreizehn  Capitel  der  Collectio  Diessensis  werden
aber  auch  in  dem  Cod.  Darmst.  angetroffen,  obschon  sie  hier  nicht
alle  als  dem  Concilium  von  Tribur  angehörig  bezeichnet  sind,  sondern
einzelne  einer  Synod.  Luitberti  ap.  Worm.  oder  Synod.  Luitberti
ap.  Moyont.  oder  schlechthin  einer  Synod.  Luitberti  zugeschrieben
werden.  Wasserschieben  bat  dargetlian 2 ,  dass  diese  Bezeichnung,
die  sich  bei  dergleichen  Canones  auch  in  einigen  andern  Handschriften ­
  vorfindet 3 ,  durchaus  kein  Hinderniss  sei,  dieselben  für  Triburiensische
  zu  halten.  Besondere  Aufmerksamkeit  verdienen  hier  aber  sieben ­
  Canones  des  Darmstädter  Codex 4  wegen  ihrer  Bezifferung,
nämlich:  III.  29.  IV.  43—48;  sie  werden  nämlich  als  Cap.  17.  19.
24—28  des  Conciliums  von  Tribur  bezeichnet.  Von  diesen  sieben
Canones  findet  sieb  nur  einer  IV.  44.  in  der  Collectio  Diessensis
nicht  wieder,  alle  übrigen  haben  die  nämlichen  Capitelzahlen.  Man

*)  S.  Beilage  D.
2 )  Beiträge  S.  215.
3 )  Z.  B.  Cod.  August.  io3.  f.  128.  i.  f.
^)  Wasserschieben  a.  a.  0.  S.  22.  Nr.  6.  S.  24.  Nr.  20—215.
            
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