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Phillips
scheiden, von denen die eine durch Cod. Brix. Cocl. Vindob.
jur. can. 99. Codd. Frising. 41 und 43 gebildet wird, wogegen die
andere folgende, wohl sämmtlich dem eilften Jahrhunderte ungehörigen
Handschriften umfasst: Cod. Vatic. 6209, Cod. Därmst. 5 , (olim
Colon. 124), Cod. Salisb. S. Petri VIII. 7° und Cod. Salisb.
S. Petri VIII. 32 7 , Cod. S. Emmer. 628, (Cod. Monac. lat. 14628) 8 ,
Cod. August. 133, (Cod. Monac. lat. 3833) 9 und Cod. Diess. 41,
(Cod. Mon. lat. 3341) «>; daneben finden sich auch in dem vorhin
erwähnten Cod.Frising. 41 einige solcher Extravaganten. Unter diesen
Handschriften verdient nun aber die des Klosters Diessen, welche
schon mehrmals wegen der interessanten Aufschlüsse, welche sie
gibt, hervorgehoben ist, um ihrer besonderen Wichtigkeit willen, eine
nähere Berücksichtigung. Der Cod. Diess. enthält nämlich 11 ausser
den unter andern zerstreut vorkommenden einzelnen Triburiensischen
Canones eine leider unvollständige Sammlung solcher Canones, die
sämmtlich zu denen gehören, welche sich nicht in der Vulgata befinden.
Diese Collectio Diessensis bildet demnach eine für sich bestehende
Classe, die hier als zweite zwischen jene beiden andern in die
Mitte gestellt werden möge; da aber dieselbe aus der nämlichen
Quelle geschöpft hat, aus welcher die Triburiensischen Canones der
Darmstädter Handschrift hervorgegangen sind, so lässt sich in gewisser
Weise auch die letztere in diese Classe stellen.
5 ) Über diese Handschrift s. Wasserschieben, Beiträge S. 20 u. ff.
6 ) Derselbe ist in den Sitzungsberichten Bd. 44, S. 437 ausführlich beschrieben.
7 ) Ein Codex von nicht so schöner Schrift, wie der andere im Texte erwähnte Salzburger
; er ist vielleicht auch erst in den Anfang des zwölften Jahrhunderts zu
setzen. Derselbe enthält ein Gemengsel von echten und falschen Decretalen und Concilienschlüssen.
8 ) Ein wohlgeschriebener und wohlerhaltener Codex in Gross-Quart oder Klein-Folio,
in welchem auch Decretalen und Concilienschlüsse an einander gereiht sind; mit
fol. 17 a beginnen diejenigen Quellen, welche vorzugsweise der karolingischen Zeit
angehören.
9 ) Dieser Codex zum grossen Theil eine Abschrift von Cod. August. 131 ist in Verbindung
mit diesem beschrieben von Pertz M. G. H. Tom. 111. Praef. XXI. p. 2G6,
Nr. 2, b. und von Kunstmann, Die lateinischen Pönitentialbiicher der Angelsachsen.
10 ) Ein Codex in Octav, welcher ausser anderen theologischen Sachen verschiedene
Canonensammlungen enthält. S. unten X.
41 ) Cod. Diess. fol. 103. a und fol. 109. —