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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

Die  grosse  Synode  von  Tribur.

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lilus  im  Jahre  1524  abdrucken  liess.  Durch  Pertz  ist  sodann  im
Jahre  1835  ein  kleiner  Theil  der  Wiener  Handschrift  näher  bekannt ­
  geworden,  welche  die  Synode  in  der  nämlichen  Gestalt  enthält;
es  sind  davon  aber  nur  die  Vorrede,  das  dritte  Capitel  und  die  Subscriptionen ­
  der  Bischöfe  in  die  Monumentci  Germaniae  liistorica
aufgenommen  i).  Auch  die  k.  Hof-  und  Staatsbibliothek  zu  München
besitzt  zwei  Handschriften  von  gleicher  Beschaffenheit,  nämlich  Cod.
Frising.  41  {Cod.  lat.  6241)  in  Folio  und  Cod.  Frising.  45  {Cod.
lat.  6245)  in  Quarto.  Der  letztere  ist  der  ältere  von  beiden  und  gehört ­
  dem  eilften  Jahrhunderte  an;  der  erstere  ist  offenbar  eine  Abschrift ­
  desselben,  die  im  zwölften  Jahrhunderte  gemacht  worden  ist;
er  ist  sehr  schön  geschrieben,  doch  sind  leider  vier  Blätter  verloren 3 ).
Auch  die  an  sieb  ziemlich  werthlosen  mitunter  unrichtigen  Marginalund
  Interlinearglossen  des  älteren  finden  sich  in  dem  jüngeren
Codex  wieder,  zwei  derselben  bat  dieser  in  den  Text  aufgenommen.
Die  Wiener  Handschrift  stimmt  bis  auf  ganz  geringe  Abweichungen
mit  der  älteren  Freisinger  Handschrift  zusammen 8 ).  Die  Zahl  der  Varianten, ­
  welche  diese  drei  Handschriften  in  beinahe  völliger  Übereinstimmung ­
  mit  einander  darbieten,  ist  nicht  sehr  gross,  namentlich  im
Vergleiche  mit  dem  viel  correcteren  Abdrucke  bei  Harzheim,  wogegen
bei  Hardouin  sich  manche  fehlerhafte  Lesart  findet;  einige  jener
Varianten  sind  nicht  unwichtig 4 ).
Ausser  diesen  genannten  Handschriften  gibt  es  nun  aber  noch
mehrere  andere,  welche,  indem  sie  oft  ohne  alles  System  eine  Menge
von  Canones  verschiedener  Concilien  an  einander  reihen,  auch  Triburiensische
  enthalten  und  zwar  von  doppelter  Beschaffenheit,  theils
solche,  welche  sich  ebenfalls  in  der  Vulgata  finden,  theils  solche,
welche  nicht  damit  übereinstimmen;  einzelne  Handschriften  haben  nur
Canones  der  letzteren  Art.  Wir  haben  demnach  bereits  nach  den  bisher
gegebenen  Anhaltspuncten  zwei  Classen  von  Handschriften  zu  unter-*)

  S.  oben  II.  Note  11.
2 )  Es  fehlt  nämlich  gleich  zu  Anfang  ein  Blatt,  welches  den  Schluss  des  Capitelverzeichnisses
  enthielt;  zwischen  fol.  56  und  57  sind  drei  Blätter  herausgeschnitten  oder
vielmehr  herausgerissen.  Der  Codex  bricht  ab  in  Cap.  5  bei  den  Worten:  usque  ad
vesperam  exccptis  donii-  und  beginnt  wieder  im  Cap.  13  mit  den  Worten  (maj  nuni
auxiliantis  gratiae.
8)  Auch  darin,  dass  sie  den  Abschnitt  De  decimis  als  Anhang  hat.  S.  unten  VIII.  S.  931.
Dieselben  sind  in  der  Beilage  A  angegeben.
            
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