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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

Die  grosse  Synode  von  Trilnir.  G27
VI.
Verschiedene  Rccensionen  der  Synode  von  Trihur.
In  der  Vulgata  besteht  das  Concilium  von  Tribur  aus  der  mehrerwähnten ­
  Epistola  praelocutiva,  die  mit  den  Worten  Cum  constet
omnibus  beginnt,  und  aus  achtundfünfzig  Capiteln,  deren  Inhalt  so
eben  näher  angegeben  worden  ist.  Es  konnte  nicht  fehlen,  dass  eine
so  wichtige  kirchenrechtliche  Quelle,  wie  sie  in  dieser  Synode  zu
Tage  getreten  war,  auch  in  verschiedenen  Canonensammlungen,  welche
seit  dem  Anfänge  des  zehnten  Jahrhunderts  entstanden  *,  vielfach
heniitzt  wurde,  und  so  findet  man  denn  hei  Regino,  Rotger  von
Trier,  Burchard  von  Worms,  Ivo  von  Chartres  und  hei  Gratian
viele  Triburiensische  Canones.  Hierbei  zeigt  sich  nun  die  sehr  auffallende ­
  Erscheinung,  dass  die  hei  Regino  vorkommenden  Canones  des
gedachten  Conciliums  sämmtlich,  die  in  den  übrigen  genannten  Sammlungen ­
  befindlichen  zum  grossem  Tlieile,  mit  jenen  der  gedruckten
Ausgaben  nicht  übereinstimmen;  sie  geben  wohl  den  Sinn  der  letzteren ­
  wieder,  weichen  aber  doch  in  ihrer  gewöhnlich  viel  kürzeren
Fassung  bedeutend  von  ihnen  ah.  Desshalh  fand  sich  schon  Schannat
  bewogen,  seinem  Texte  der  Synode  von  Trihur  eine  ganze  Reihe
von  Canones  beizufügen 2 ,  welche  von  Burchard  von  Worms  als  Triburiensische ­
  bezeichnet,  in  jenem  Texte  aber  nicht  angetroffen  werden; ­
  fünf  solcher  Canones  hatte  er  auch  in  dem  Cocl.  Vatic  6209  gefunden, ­
  und  zwar  sind  darunter  zwei,  welche  hei  Burchard  fehlen.
Diese  Spur  hat  dann  Binterim 3  in  seiner  Geschichte  der  Concilien
mit  Hinzufügung  der  bei  Regino  vorkommenden  Triburiensischen  Canones ­
  und  nach  ihm  Wasserschlehen 4  hei  den  Vorarbeiten  zu
seiner  vortrefflichen  Ausgabe  des  Regino  auf  das  Sorgfältigste  verfolgt. ­
  Vornehmlich  hat  Letzterem  der  Cod.  Barmst.  (olim  Colon.  124)
die  Gelegenheit  geboten,  eine  nicht  geringe  Zahl  solcher  Canones  zu
ermitteln  und  sie  mit  andern,  die  er  aus  Regino,  Rotger  und  Burchard
entnahm,  zusammenzustellen.  Die  Zahl  derselben  beläuft  sich  auf
achtundfünfzig 5 ;  für  mehrere  derselben,  vorzüglich  für  solche,

1 )  Über  diese  Sammlungen  s.  mein  Kirchenrecht.  Bd.  4.
2 )  Harzheim,  Concilia  Germaniae,  Tom.  II.  p.  408.  sq«j.
3 )  Bd.  3.  S.  184.
4 )  Beiträge,  S.  21.  u.  f.,  S.  1G7.  u.  f.
5 )  Unter  Einrechnung  desS.  178  unter  21a  aufgeführten  Canons  aus  dem  Cod  Guelph.
47  *
            
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