Die grosse Synode Von Tribur.
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sodann an das Herz gelegt, dass sie sich auf keine Translationen
einlassen sollen, auch nicht in so weit, dass sie Cleriker aus einer
andern Diöcese in die ihrige hinübernehmen 2 ®). Hierauf ist von dem
Defectus perfectae libertätis und von dem Defectus corporis die
Rede 2 *), aber diese beiden verwandten Materien sind wieder durch
andere Gegenstände von einander getrennt, die unter sich ganz verschiedener
Natur sind, nämlich: wie der Bischof zu verfahren hat,
wenn ein Cleriker ihm v e r f ä 1 s c h t e a p o s t o 1 i s c h e B ri e f e bringt 22 );
was beobachtet werden soll, je nachdem ein Dieb oder Räuber hei
seiner verbrecherischen That um’s Lehen kommt oder schwer verwundet
noch Zeit genug hat Busse zu thun 23 ), und welchen Weg der
Bischof einzuschlagen hat, wenn eine Kirche sich gleichzeitig im Mitbesitze
mehrerer Erben befindet, diese aber sich über die gemeinsame
Bestellung eines Priesters anderseihen nicht einigen können 21 ).
Es war diess ein für die kirchliche Ordnung äusserst nachtheiliges
Verhältniss, indem solche auf dem Privateigenthum erbauten Kirchen
gar oft Gegenstand der Verpfändung und des Verkaufes waren. Es ist
bekannt, dass die Kirche auf diesem Gebiete einen nicht minder gewaltigen
Kampf als auf dem der Investituren mit Ring und Stab zu
bestehen hatte 25 ). Die noch übrigenCanones beziehen sich vornehmlich
auf die Fälle unvorsätzlichen 26 ) und vorsätzlichen Todtschlages
27 ), und die für diesen zu übernehmende Busse 28 ), auf die Hinwegräumung
des Ehehindernisses, welches die Germanen nicht
bloss in der Standes- sondern auch in der Stammesverschiedenheit
erkannten 29 ), auf verschiedene Fälle der Fornication und des
Ehebruches 3 “), namentlich auf solche, durch welche das Hinderniss
der ausserehelichen Schwägerschaft begründet wird. Indessen auch
bei diesen Materien herrscht keine systematische Ordnung; die Ca-20
) Conc. Trib. cap. 28. p. 399.
21 ) Conc. Trib. cap. 29. p. 400; cap. 33. pag. 401.
22 ) Conc. Trib. cap. 30. p. 400.
28 J Conc. Trib. cap. 31. p. 400.
24 ) Conc. T ri b. cap. 32. p. 401.
25 ) S. mein Lehrbuch des Kirchenrechts, §. 139. S. 316 u. fl.
ao ) Conc. Trib. cap. 34. 36. 37. p. 402. sqq.; cap. 32. 33. p. 406.
27 ) Conc. Trib. cap. 30. 34 —38. p. 406. sqq.
28 ) Conc. Trib. cap. 33—38. pag-. 407.
2ö ) Conc. Trib. cap. 38. 39. p. 403.
30 ) Conc. Tri b. cap. 40—49. p. 404. sqq.
Sitzb. d. phil.-hist. Ci. XLIX. ßd. III. Hft.
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