Die grosse Synode von Tribur.
721
ausgerüstet hatten, schwiegen sie erwartungsvoll: da erhoben sich,
hoch erfreut über die königliche Zusicherung, alle Bischöfe von ihren
Sitzen und riefen mit dem gesammten Clerus drei bis vier Mal:
Exandi nos, Christo! Arnolfo, magno regi vital und stimmten alsbald
unter dem Geläute aller Glocken das Te Deum laudamus zum
Danke gegen Gott an, der Seiner Kirche einen so frommen und
edlen Beschützer gegeben habe. Es war ein erhebender Moment,
Viele weinten Thränen der Rührung. Hierauf gingen dann die Bischöfe
an's Werk und fassten im Laufe mehrerer Tage nach vorgängiger
Beratlnmg eine Reihenfolge von Beschlüssen 10 . Arnulf wohnte auch
dem feierlichen Gottesdienste bei, mit welchem die Synode jeden
Tag eröffnet wurde, und in dem Augenblicke als er am zweiten Morgen
die Kirche betrat, erscholl in volltönigem Gesänge gerade das
Gloria, was ihm und Allen als ein erfreuliches Zeichen galt, wie Gott
sich durch ihn, als den neuen Beschützer der Kirche, verherrlicht
sehen wolle 11 . — Eben so feierlich, wie sie begonnen, wurde die
Synode unter dem lauten Zurufe von Presbytern und Diakonen, so wie
auch der vornehmen dort anwesenden Laien geschlossen.
Bei dieser kurzen Zusammenstellung der Vorgänge auf dem
Concilium von Tribur sind ausser dem oben angegebenen Materiale
auch noch die drei ersten Capitel der Synodalbeschlüsse benützt worden,
wie sie sich in den gedruckten Texten vorfinden. Nach diesen könnte
es allerdings den Anschein haben, als oh die zum Concilium versammelten
Bischöfe zweimal eine Deputation anKünig Arnulf geschickt hätten,
indem von einer solchen sowohl in der Vorrede, als auch in dem
zweiten Capitel die Rede ist. Das Gegentheil indessen, dass nämlich
die zweimal erwähnte Sendung, doch nur Eine war, erhellt deutlich
aus dem kürzeren Prolog des Cod. Diess. Schon Wasserschieben
<2 hat darauf aufmerksam gemacht, dass jene drei Capitel eigentlich
keine Canones und daher irrtlnimlich zu den Synodelbeschliissen
gestellt worden seien; es kann demnach in dieser Beziehung jetzt
kein Zweifel mehr obwalten.
10 ) Con c. Trib. Epist. prael. 1. e. Deinde recto ordine consederunt et praevio Sancto
Spiritu, qunedam Capitula magis necessaria exeanonicis institutionibus subseripserunt.
Errata corrigere, superflua abscidere , reeta via regia coartare. — Cod. Diess
fol. 105. a.Residentesque capitalia (i. capitula) subternixa promulgarunt ct titulaverunt.
1 1) C o d. D i ess. 1. c.
13 J Beiträge. S. 26.