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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

Die  grosse  Synode  von  Tribur.

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ausgerüstet  hatten,  schwiegen  sie  erwartungsvoll:  da  erhoben  sich,
hoch  erfreut  über  die  königliche  Zusicherung,  alle  Bischöfe  von  ihren
Sitzen  und  riefen  mit  dem  gesammten  Clerus  drei  bis  vier  Mal:
Exandi  nos,  Christo!  Arnolfo,  magno  regi  vital  und  stimmten  alsbald ­
  unter  dem  Geläute  aller  Glocken  das  Te  Deum  laudamus  zum
Danke  gegen  Gott  an,  der  Seiner  Kirche  einen  so  frommen  und
edlen  Beschützer  gegeben  habe.  Es  war  ein  erhebender  Moment,
Viele  weinten  Thränen  der  Rührung.  Hierauf  gingen  dann  die  Bischöfe
an's  Werk  und  fassten  im  Laufe  mehrerer  Tage  nach  vorgängiger
Beratlnmg  eine  Reihenfolge  von  Beschlüssen  10 .  Arnulf  wohnte  auch
dem  feierlichen  Gottesdienste  bei,  mit  welchem  die  Synode  jeden
Tag  eröffnet  wurde,  und  in  dem  Augenblicke  als  er  am  zweiten  Morgen ­
  die  Kirche  betrat,  erscholl  in  volltönigem  Gesänge  gerade  das
Gloria,  was  ihm  und  Allen  als  ein  erfreuliches  Zeichen  galt,  wie  Gott
sich  durch  ihn,  als  den  neuen  Beschützer  der  Kirche,  verherrlicht
sehen  wolle 11 .  —  Eben  so  feierlich,  wie  sie  begonnen,  wurde  die
Synode  unter  dem  lauten  Zurufe  von  Presbytern  und  Diakonen,  so  wie
auch  der  vornehmen  dort  anwesenden  Laien  geschlossen.
Bei  dieser  kurzen  Zusammenstellung  der  Vorgänge  auf  dem
Concilium  von  Tribur  sind  ausser  dem  oben  angegebenen  Materiale
auch  noch  die  drei  ersten  Capitel  der  Synodalbeschlüsse  benützt  worden, ­
  wie  sie  sich  in  den  gedruckten  Texten  vorfinden.  Nach  diesen  könnte
es  allerdings  den  Anschein  haben,  als  oh  die  zum  Concilium  versammelten ­
  Bischöfe  zweimal  eine  Deputation  anKünig  Arnulf  geschickt  hätten, ­
  indem  von  einer  solchen  sowohl  in  der  Vorrede,  als  auch  in  dem
zweiten  Capitel  die  Rede  ist.  Das  Gegentheil  indessen,  dass  nämlich
die  zweimal  erwähnte  Sendung,  doch  nur  Eine  war,  erhellt  deutlich ­
  aus  dem  kürzeren  Prolog  des  Cod.  Diess.  Schon  Wasserschieben ­
  <2  hat  darauf  aufmerksam  gemacht,  dass  jene  drei  Capitel  eigentlich ­
  keine  Canones  und  daher  irrtlnimlich  zu  den  Synodelbeschliissen
gestellt  worden  seien;  es  kann  demnach  in  dieser  Beziehung  jetzt
kein  Zweifel  mehr  obwalten.

10 )  Con  c.  Trib.  Epist.  prael.  1.  e.  Deinde  recto  ordine  consederunt  et  praevio  Sancto
Spiritu,  qunedam  Capitula  magis  necessaria  exeanonicis  institutionibus  subseripserunt.
Errata  corrigere,  superflua  abscidere  ,  reeta  via  regia  coartare.  —  Cod.  Diess
fol.  105.  a.Residentesque  capitalia  (i.  capitula)  subternixa  promulgarunt  ct  titulaverunt.
1 1)  C  o  d.  D  i  ess.  1.  c.
13 J  Beiträge.  S.  26.
            
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