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Phillips
die Nase abgeschnitten und das Haupt völlig kahl geschoren hatten;
der Unglückliche war obendrein mit Schlägen so misshandelt
worden, dass er für todt liegen gehliehen war. Jetzt zu Tribur trat
ein anderer Priester in die Versammlung selbst ein, dem ein Laie die
Augen ausgerissen hatte“; vergebens hatte der betreffende Bischof
den Übelthäter schon früher vor seine Synode geladen. Es musste
also den Bischöfen ausserordentlich viel daran gelegen sein, dass
solchem Trotz Einhalt geschehe. Sie baten daher Arnulf, er möge
den geistlichen Stand vor dergleichen Gewalttaten sicher stellen, sei
es, dass er den Ausspruch der Bischöfe in solchen Fällen unterstütze,
sei cs, dass er gemäss der Capitularien eine Milderung der Pönitenzen
durch Geldhussen eintreten lassen wolle 7 . Sie führten ihm bei
dieser Gelegenheit überhaupt die Pflichten eines christlichen Königs
zu Gemüthe und glaubten ihren Zweck vorzüglich auch durch eine
Schrift zu erreichen, welche sie ihm übergaben; es waren diess die
an den König Miro von Galicien gerichteten Institutionen des heiligen
Martin von Dumium, welchem es auf die Fürbitte des heiligen
Martin von Tours gelungen war, Ariamir oder Theo de mir, den
Vater des genannten Königs, vom Arianismus zur katholischen Kirche
zu bekehren 8 . Arnulf erklärte sich vollständig bereit, mit „Leib und
Seele“ (corpore et animo, wie der Diessener Codex sagt), als Verteidiger
für die Kirche einzustehen und zugleich der Rächer gegen
diejenigen sein zu wollen, welche den heilsamen Ermahnungen derselben
keine Folge leisten würden 9 . Er liess darauf jene Deputation
der Bischöfe durch Mehrere vom Adel in die Kirche zurückbegleiten
und hier durch dieselben die Erklärung abgeben, dass ein jeder
solcher Übelthäter, wenn er von der Gerechtigkeit verfolgt werde,
im Falle der Widersetzlichkeit ungestraft getödtet werden dürfe
und dass dessen Verwandten in keinerlei Weise berechtigt sein sollten,
desshalh eine Fehde zu beginnen oder das Wehrgeld des Erschlagenen
zu fordern. Nachdem die königlichen Boten ihren Auftrag
c ) C o n c. Tribur. cap. 2. (ebendas, p. 391).
7 ) C o d, August. 133. f. — Cod. Fris. 45. f. 1. — Cod. Darm st. IV. 45.
(s. Wasser sc hieben a. a. 0. S. 171.)
8 ) S. Gregor Turon. Vita S. Martini. Lib. I. cap. II. (Migne, Cursus Patrologise.
Tom. LXXI. col. 923). Lib. IV. c. 7. col. 993. Gregor nennt den König Ariamir:
Chararich.
9 ) Cod. Diess. f. 105. — C o n c. Tr i b. Epist. prael. p. 391. cap. 3. p. 392.