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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

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Phillips

die  Nase  abgeschnitten  und  das  Haupt  völlig  kahl  geschoren  hatten; ­
  der  Unglückliche  war  obendrein  mit  Schlägen  so  misshandelt
worden,  dass  er  für  todt  liegen  gehliehen  war.  Jetzt  zu  Tribur  trat
ein  anderer  Priester  in  die  Versammlung  selbst  ein,  dem  ein  Laie  die
Augen  ausgerissen  hatte“;  vergebens  hatte  der  betreffende  Bischof
den  Übelthäter  schon  früher  vor  seine  Synode  geladen.  Es  musste
also  den  Bischöfen  ausserordentlich  viel  daran  gelegen  sein,  dass
solchem  Trotz  Einhalt  geschehe.  Sie  baten  daher  Arnulf,  er  möge
den  geistlichen  Stand  vor  dergleichen  Gewalttaten  sicher  stellen,  sei
es,  dass  er  den  Ausspruch  der  Bischöfe  in  solchen  Fällen  unterstütze,
sei  cs,  dass  er  gemäss  der  Capitularien  eine  Milderung  der  Pönitenzen
  durch  Geldhussen  eintreten  lassen  wolle 7 .  Sie  führten  ihm  bei
dieser  Gelegenheit  überhaupt  die  Pflichten  eines  christlichen  Königs
zu  Gemüthe  und  glaubten  ihren  Zweck  vorzüglich  auch  durch  eine
Schrift  zu  erreichen,  welche  sie  ihm  übergaben;  es  waren  diess  die
an  den  König  Miro  von  Galicien  gerichteten  Institutionen  des  heiligen ­
  Martin  von  Dumium,  welchem  es  auf  die  Fürbitte  des  heiligen
Martin  von  Tours  gelungen  war,  Ariamir  oder  Theo  de  mir,  den
Vater  des  genannten  Königs,  vom  Arianismus  zur  katholischen  Kirche
zu  bekehren 8 .  Arnulf  erklärte  sich  vollständig  bereit,  mit  „Leib  und
Seele“  (corpore  et  animo,  wie  der  Diessener  Codex  sagt),  als  Verteidiger ­
  für  die  Kirche  einzustehen  und  zugleich  der  Rächer  gegen
diejenigen  sein  zu  wollen,  welche  den  heilsamen  Ermahnungen  derselben ­
  keine  Folge  leisten  würden 9 .  Er  liess  darauf  jene  Deputation
der  Bischöfe  durch  Mehrere  vom  Adel  in  die  Kirche  zurückbegleiten
und  hier  durch  dieselben  die  Erklärung  abgeben,  dass  ein  jeder
solcher  Übelthäter,  wenn  er  von  der  Gerechtigkeit  verfolgt  werde,
im  Falle  der  Widersetzlichkeit  ungestraft  getödtet  werden  dürfe
und  dass  dessen  Verwandten  in  keinerlei  Weise  berechtigt  sein  sollten, ­
  desshalh  eine  Fehde  zu  beginnen  oder  das  Wehrgeld  des  Erschlagenen ­
  zu  fordern.  Nachdem  die  königlichen  Boten  ihren  Auftrag

c )  C  o  n  c.  Tribur.  cap.  2.  (ebendas,  p.  391).
7 )  C  o  d,  August.  133.  f.  —  Cod.  Fris.  45.  f.  1.  —  Cod.  Darm  st.  IV.  45.
(s.  Wasser  sc  hieben  a.  a.  0.  S.  171.)
8 )  S.  Gregor  Turon.  Vita  S.  Martini.  Lib.  I.  cap.  II.  (Migne,  Cursus  Patrologise.
Tom.  LXXI.  col.  923).  Lib.  IV.  c.  7.  col.  993.  Gregor  nennt  den  König  Ariamir:
Chararich.
9 )  Cod.  Diess.  f.  105.  —  C  o  n  c.  Tr  i  b.  Epist.  prael.  p.  391.  cap.  3.  p.  392.
            
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