SITZUNG VOM 22. MARZ 1805.
Die Classe erhält eine Zuschrift von dem Vereine für Landeskunde
von Nieder-Österreich mit der Bitte, „die wissenschaftlichen
Zwecke des neu gegründeten Vereins im Wege freundschaftlichen
Verkehrs geneigtest fördern zu wollen“ ; wozu sich die Classe bereit
erklärt.
Die grosse Synode von Tribur,
dargestellt mit Benützung von Wiener, Münchener und Salzburger Handschriften,
von dem wirkl. Mitglieds Hofrath Phillips.
I.
EINLEITUNG.
Die Villa regia, Curtis regia oder das Palatum Tribur, eine
der vielen karolingischen Pfalzenwird zuerst in einer Urkunde,
Ludwig’s des Frommen vom Jahre 829 2 genannt. Etwas oberhalb
Mainz, jedoch am rechten Rheinufer belegen, hat sie den Karolingern
oft zum Aufenthaltsorte und da ihre Räumlichkeiten von bedeutendem
Umfange gewesen sein müssen, auch zum Schauplätze für
Reichsversammlungen gedient 3 . Der genannte Kaiser machte Tribur
zweimal zum Ausgangspuncte seiner kriegerischen Unternehmungen
gegen seinen Sohn Ludwig den Deutschen, und dieser
1 ) Vergl. Iileler, Einhard’S Lehen Knrl’s des Grossen. S. 203. u. f.
2 ) Bölimer, Regesta Karolorum. N. 399.
3 ) Böhmer a. a. 0. N. 831-8 3. 841. 849. 830. 882. 1173 — 1177. 1184. 1183.
1202. 1209. 121G. 1221. 1223. 1230. — Verg'. Lacomblet, Nicdt rrhcin. Urkundeubuch.
N. 71. Bd. 1. S. 39. — Mone, Regesla Badensia. N. 14. — S. noch
Annal. Fuldens. P. IV. ann. 802. (hei Pertz, Monum. Germ. hist. Tom. 1