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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

Die  höchste  Gerichtsbarkeit  des  deutschen  Königs  u.  Reiches.  GO  l

Lehenfinder  des  h.  Reiches“  (a.  7),  Iheils  wurden  sie  nur  unvollkommen ­
  befolgt,  z.  B.  die  Anlage  besonderer  Rechnungsbiicher  für
die  Achtschätze  (a.  2  und  3),  die  Judensteuer,  die  städtische  Reichssteuer, ­
  die  Zins-  und  Pflegschätze  (a.  6)  u.  s.  w.  War  die  Evidenzhaltung ­
  der  k.  Einkunftsquellen  höchst  mangelhaft  und  unvollkommen,
so  war  die  wirkliche  Eintreibung  der  königlichen  Forderungen  noch
schwieriger.  Das  Mittel,  zu  dem  da  die  Könige  gewöhnlich  griffen,
ihre  Ansprüche  auf  die  Steuern,  Zinsen,  Güter  und  Einkünfte  überhaupt ­
  gegen  ein  „sicheres  Geld“  (a)  zu  verschreiben,  anzuweisen,
zu  verpfänden,  war  das  unglücklichste,  das  sie  wählen  konnten,
so  bequem  es  ihnen  auch  in  ihren  steten  Geldverlegenheiten  war,  und
Nichts  hat  mehr  dazu  beigetragen,  ihr  Ansehen  und  ihre  Macht  zu
zerrütten,  die  allgemeine  Wohlfahrt  und  das  Reich  selbst  mehr  zu
schwächen  und  herabzubringen  als  eben  dieses.  Nebstbei  mussten
sie  doch  auch  noch  auf  andere  Mittel  bedacht  sein.  So  gaben  si e
zuweilen  einzelnen  Personen  besondere  Aufträge  von  grösserem  und
kleinerem  Umfange,  sogenannte  Procuratoria,  ein  Ausdruck,  der
bald  im  Zusammenhänge  damit  eine  bestimmte  technische  Bedeutung
annahm.  So  gab  K.  Sigismund  z.  B.  1432,  29.  Juli  dem  Ludovicus
de  Calumna,  und  am  21.  August  desselben  Jahres  dem  Prälecten
der  Stadt  Rom  Jacobus  de  Vico,  dann  dem  Ardizono  de  Carraria,
endlich  dem  Ludovicus  de  Cavallis  ein  Procuratorium  omnia  imperii
jura,  civitates,  terras  et  dominia  in  districtibus  et  terris  Romanis
subtracta  et  alienata  repetendi,  1434,  8.  Mai  dem  Grafen  Wilhelm
von  Montfort  junior  und  dem  Ritter  Hannemann  Offenburg  mit  den
Juden  im  Gebiete  Amadaeus’  von  Savoyen  über  die  ihm  nach  der  kais.
Krönung  gebührende  Ehrung  (xenia)  übereinzukommen.  König
Albrecht  11.  ernannte  1438,  4.  Mai  den  Christian  von  Waldrap,  seinen
Caplan  zum  procurator  suus  et  officii  curiae  suae  per  provinciam
Colomensem  <).
Häufig  wurden  aber  auch  die  Forderungen  des  Königs  und  der
k.  Finanzbeamten  bestritten,  bei  Eintreibung  der  Reichssteuer  und

O  In  ähnlicher  Weise  hatte  bereits  K.  Sigismund  1425,  18.  Jänner  den  Peter
Sehwarzenberger  in  seine  Dienste  aufgenommen,  also  dass  er  seines  Dienstes  in
Deutschland  und  namentlich  in  dem  heimlichen  Gericht  pflegen,  und  dess  überall
vor  den  freien  Stühlen  in  Westfalen  aus  warten  und  die  königlichen  Sachen  in
diesen  und  anderen  königlichen  Geschäften,  wo  es  nöthig  ist,  führen  soll,  und  zwar
mit  einem  Jahressold  von  200  fl.  rh.
            
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