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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

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darin  noch  eine  gräuliche  Unordnung.  Wie  konnte  es  sonst  geschehen, ­
  dass  die  Könige  z.  B.  die  Stadtsteuer  verschiedenen  Personen
verpfändeten  oder  anwiesen,  dass  sie  sich  häufig  genüthigt  finden,
frühere  Verschreibungen  zurück  zu  nehmen  und  sich  mit  Vergesslichkeit ­
  zu  entschuldigen  u.#m.  a.  <)
Es  muss  dies  um  so  mehr  Wunder  nehmen,  als  sich  schon  in
viel  frühem  Zeiten  in  manchen  Territorien  und  ganz  kleinen  Herrschaften ­
  Urbarien  finden,  in  denen  Einkünfte  und  Ausgaben  mit
musterhafter  Genauigkeit  verzeichnet  sind,  während  sich  noch  in
den  Registraturbüchern  des  XV.  Jahrhunderts  die  wichtigsten  finanziellen ­
  Notizen  ganz  planlos  und  zufällig  hie  und  da  eingeflickt  vorfinden. ­
  Wie  überhaupt  an  einer  biireaukratischen  Organisation,  so
fehlte  es  auch  hier  noch  an  einer  strengen  Scheidung  der  Kammerbeamten ­
  von  den  übrigen  Beamten  des  Hofes  und  der  k.  Kanzlei
insbesondere.
Aber  die  Könige  brauchten  Geld,  viel  Geld,  selbst  der  Regierungsapparat ­
  fing  an  kostspieliger  zu  werden  und  die  Einkünfte
flössen  spärlich.  Die  Noth  drängte  dahin,  Mittel  und  Wege  zu  finden,
die  Einkunftsquellen  in  Evidenz  zu  halten,  der  Stockung  und  Versiegung ­
  einzelner  vorzubeugen.  An  eine  Vermehrung  war  freilich
nicht  mehr  zu  denken.  Nicht  als  ob  es  an  Einsicht  in  diese  Übelstände ­
  gefehlt  hätte,  aber  die  schlechte  Geldwirthschaft  der  Könige
selbst  verdarb  alle  Ansätze,  die  hie  und  da  zur  Regelung  der  Finanzen ­
  gemacht  wurden.  Die  mehrmals  erwähnte  Urkunde  ist  einer
solchen  wohlgemeinten  Bestrebung  entsprungen.  Die  Mittel,  die  sie
vorschlägt,  damit  der  König  nicht  „betrogen“  und  das  Reich  nicht
verkürzt  werde,  sind  zum  Theil  blosse  Vorschläge  geblieben,  die
nicht  in’s  Leben  getreten  sind,  wie  z.  B.  die  Bestellung  von  k.  Rentmeistern ­
  in  den  einzelnen  Ländern  des  Reiches  (a.  IS),  die  „vier

*)  So  schreibt  z.  B.  K.  Sigismund  im  August  1422  an  seinen  Kämmerer  Konrad,  Herrn
zu  Winsberg,  dass  er  sieb  blos  an  die  ihm  für  die  Reichssteuer  der  Stadt  Frankfurt ­
  am  Main  auf  vier  Jahre  zu  dem  Zwecke  gegebenen  Quittanzen,  um  sie  einigen
Basler  Bürgern  als  Abschlagszahlung  auf  eine  königliche  Schuld  auszuzahlen,
halte,  und  keine  andern  Briefe,  die  etwa  aus  Vergessenheit  gegeben
würden,  zulassen  solle.  So  erklärte  auch  K.  Ruprecht  1341,  3.  Nov.  (Chmel  R.
R.  n.  1341)  alle  wider  die  Privilegien  des  deutschen  Ordens  laufende,  aus
Unwissenheit  von  ihm  oder  seinen  Vorfahren  am  Reiche  ergangenen  Briefe  für
null  und  nichtig.
            
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