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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

fassung  Deutschlands  überhaupt,  widerspricht  eben  so  augenscheinlich
den  geschichtlichen  Verhältnissen  jener  Zeit,  als  die  in  demselben
Jahre  am  20.  Juli  erfolgte  Bestellung  eines  k.  Hofrichters  den  klaren
Beweis  liefert,  dass  K.  Friedrich  damals  noch  weit  davon  entfernt
war,  sein  Kammergericht  an  die  Stelle  des  Hofgerichtes  setzen  zu
wollen.
In  dem  Gutachten  der  Chur-  und  Reichsfürsten  behufs  der  Aufrichtung ­
  eines  5jährigen  Landfriedens  vom  J.  1467  (N.  S.  d,  R.  A.
S.  217  ff.  $.  7.  8,  9)  wird  zur  Handhabung  desselben  der  Vorschlag
gemacht,  ein  ständiges  kaiserliches  Gericht  zu  Nürnberg  zu  errichten,
das  aus  allen  Theilen  Deutschlands  mit  24  Urtheilern  (Herren,
Rittern  und  Knechten  oder  sonst  tauglichen  Personen)  besetzt  sein
solle,  doch  solle  dem  Kaiser  dadurch  an  seiner  Obrigkeit  und  seinem
Kammergerichte  kein  Abbruch  geschehen.  Die  vom  K.  Friedrich  im
J.  1471  gegebene  K.  G.  0,  wurde  bereits  mehrmals  erwähnt.  Die
Verhandlungen  auf  dem  Reichstage  zu  Wien  v.  J.  1470  scheinen
dazu  Veranlassung  gegeben  zu  haben  1 ).  Auf  dem  Reichstag  zu
Augsburg  vom  ,1.  1474  wurde  diese  K.  G.  0.  nochmals  bestätigt 3 ).  Die
Stände  fuhren  übrigens  fort  bei  Gelegenheit  der  Wald  Maxmilian's
zum  römischen  König  und  bei  den  Forderungen  des  Kaisers  wegen
der  Türkenhilfe  auf  die  Errichtung  eines  ständigen  obersten  Reichsgerichtes ­
  an  einem  bestimmten  Orte  des  Reiches  zu  dringen.  Einen
besonders  scharfen  Ausdruck  erhielt  dieses  Streben  der  Reichsstände
auf  dem  Reichstage  zu  Frankfurt  vom  J.  1486  in  dem  Rathschlusse  der
Fürsten 3 ),  wo  sie  sich  zugleich  bitter  über  die  Willkührlichkeit  in
der  Reichs-Justizpflcge  beklagen.  Glimpflicher  ist  der  Antrag  der
Churfürsten  abgefasst.  Sie  fordern  hlos  die  sofortige  Eröffnung  des
Kammergerichtes  in  einer  gelegenen  Malstätte  und  seine  Besetzung

vnd  vnverleumbten  Sechszehen  Mann  besezt  werden  sollen  —  dass  man  im  h.  R.
R.  d.  N.  fiirbasshin  vier  Hofgericht  haben  soll,  die  vnder  dess  Reichs  Cammerge
  rieht  sein  sollen  —  Item  dass  im  h.  R.  R.  d.N.  fürbasshin  Sechszehen  Landgericht
besetzt  werden,  der  allzeyt  yder  vndereym  Hofgericht  dess  Reichs  sein  sollen  —  dass
weiter  mehr  vier  vnd  Sechszig  freyer  Gericht  verordnet  werden  sollen,  ainem
yeden  Landgericht  vier  zu  seiner  gelegenheit.  Siehe  Datt  de  paec  imperii  publica
1.  IV.  c.  1.  29,  Goldast  Reichssatzungen  f.  173.
!)  Datt.  a.  a.  0,  40.
2 )  N.  S.  d.  R.  A.  S.  263,  §.  12,  13.
3 )  Müller  Reichs-Tags  Theatr.  6.  Vorsl.  c.  3.  §.  2,  S.  22.  Harpprecht  I.  S.  90,
            
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