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Tomaschek
mit dem Jahressold von 4000 Pfund Pfennige unter der Bedingung
ernannt hatte, sein k. Kammergericht entweder seihst zu besetzen
oder durch eine andere Person an seiner Statt besetzen zu lassen.
11. 1459, 28. Nov. zu Neustadt (Sncknbrg. 1. Y. S. 139) wieder
der Markgraf W- v. Br.
11. im J. 1465, 4. April (H. n. 36, S. 202) sass K Friedrich
selbst dem Kammergerichte vor, und eben da am 18. November (H.
n. 37, S. 210) der k. Kanzler Ulrich von Pass au,
12. im J. 1466, 14. August, dann am 7. Nov. derselbe zu
Neustadt (Chmel Reg. n. 4604, 4730),
13. im J. 1469, 17. und 31. August derselbe (n. 5659, 5679),
14. im J. 1472, 23. Oet. (H. n. 44, S. 249) zu Neustadt der
Erzkanzler Erzbischof Adolph von Mainz*),
15. im J. 1473, 7. Juli (H. n. 45, S. 254) derselbe zu Niederbaden
ä) und 1474, 24. Mai (H. S. 301) zu Augsburg;
16. im J. 1488, 27. Sept. fand zu Wien (H. n. 27, S. 145)
ein Kammergericht unter dem persönlichen Vorsitz des Kaisers
statt, ebenso
17. im J. 1490, 14. Mai zu Neustadt (Chmel Reg. n. 8559),
In demselben Jahre kündigte er in einem k. Patente den Reichsständen
an, dass er die Absicht habe sein k. Kammergericht, „so
etlich Zeit her in gemeiner Übung nicht gewesen ist, wiederumb aufzurichten“
(H. n. 47, S. 279) und wiederholte
18. im J. 1491, 24. Oct. zu Linz diese Zusicherung (II. n. 48.
S. 280);
19. im J. 1492, 16. April (H. 50, S. 282) ernannte er auch
wirklich „an vnserm kayserlichen Hoffe, wo wir dann zumalen im
Reiche sein werden“ den Grafen Eytel Fritz zu Zollern zum
k. Kammerrichter.
Daraus geht hervor: 1. Dass das Amt eines Kammerrichters
eben so wenig ein ständiges, als die Thätigkeit des Kammergerichtes
1) Bereits im J. 1470, 31. Mai (Chmel Reg-. Fr. n. 6040) verpflichtete sich der Erzbischof
dem Kaiser, der ihm die Verwesung der kaiserlichen Kanzlei und die
Besetzung des Kammergerichtes mit den daraus fliessenden Nutzerträgnissen
überlassen hatte, dafür jährlich die Summe von 19.000 fl. zu entrichten.
2 ) Aus dieser Urkunde geht hervor, dass das Kammergericht im J. 1472 und 1473 beinahe
ununterbrochen fortgesetzt wurde (24. Jänner, 17. Februar, 7. März, li>. April,
24. Oct'ober und 5. Mai 1472, 1. Juni und 7. Juli 1473).