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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

Die  höchste  Gerichtsbarkeit  des  deutschen  Königs  u.  Reiches.  581

Hofgerichtsurtheile  unterschrieben  Vorkommen 1 );  unter  K.  Friedrich ­
  III.  Johann  Geisler,  der  im  Jahre  1441  31.  Juli  (Chmel
Reg.  Friede.  III.  n.  344)  den  Eid  als  Hofschreiber  ablegte  und
in  den  Jahren  1442,  1445  und  1448  Hofgerichtsurtheile  unterfertigt ­
 2 ).  Aus  diesen  und  anderen  Zeugnissen  geht  hervor,  dass
die  vom  Könige  bestellten  ständigen  Schreiber  am  Hofgerichte  auch
ausserdem  zu  verschiedenen  Schreibgeschäften  in  der  k.  Kanzlei  und
am  Hofe  verwendet  wurden.

Das  k.  Rauinicrgerickt  unter  R.  Friedrich  111.
Für  das  k.  Kammergericht  unter  K.  Friedrich  III.  seine  Verfassung, ­
  Besetzung  und  den  hei  ihm  üblichen  Rechtsgang  ist  das
k.  Hofgericht  als  Vorbild  von  massgebender  Bedeutung  gewesen,  und
nur  allmählich  und  stückweise  gelang  es  dem  fremden  Rechte  und
dem  römisch-kanonischen  Process  einen  wesentlich  verändernden  Einfluss ­
  auf  dasselbe  zu  gewinnen.
Eine  genaue  Einsicht  in  seine  Verhältnisse  gestatten  uns  die  von
Chmel  (im  Anhänge  zu  seinen  Regesten  K.  Friedrich’s  III.)  Harpprecht
(Archiv  des  k.  Kammergerichts  I.  B.)  und  Senckenberg  (De  Judicio
camerali  hodierno)  publicirten  Kammergerichtsurtheile.
Der  Kaiser  sass  dem  Kammergerichte  entweder  persönlich  vor 3 ),
oder  er  bestellte  gewöhnlich  wegen  Überladung  mit  anderen  Geschäften ­
  und  Mangel  an  Zeit 4 )  einen  Kammerrichter,  in  der

*)  Heinricus.  Antiqq.  Gosl.  p.  371.  Siehe  auch  die  oben  angeführte  Stelle  aus  Eberhard ­
  Windeck,  nach  der  Petrus  Wacker  das  Hofgerichtssiegel  in  Verwahrung  hatte
und  die  mitgetheilte  Urkunde  K.  Sigismund’s  vom  23.  März  1431.  (Übrigens  befanden ­
  sich  die  Hofgerichtssiegel  von  Ludwig  dem  Baier  angefangen  noch  im  J.  1774
zu  Plassenburg-  im  Brandenburgischen  Archiv.  Siehe  Spiess,  Bulla  aurea  Rudolphi  1.
S.  39  ff.  werden  sie  näher  beschrieben.)  K.  Sigismund  erhob  1330,  3.  Jänner  den
Petrus  Wacker  (regalis  aulae  et  imperialis  judicii  curiae  consiliarium,  protonotarium
et  secretarium)  in  den  Adelsstand.  Siehe  auch  die  Hofgerichtsurtheile  v.  J.  1417
bei  Harpprecht  a.  a.  0.  n.  XXI,  S.  125  u.  XXII.  S.  128.
2 )  Senckenberg,  De  iud.  cam.  liod.  Urk.  1.  Q.,  R.  1.  und  2.,  V.
a )  So  im  J.  1448,  21.  September  zu  Wien,  und  am  15.  October  zu  Neustadt,  eben  da
auch  am  4.  April  1465  und  1488,  27.  September  zuJVVien.
*)  »Ob  wir  zu  disen  Zeiten  mit  solichen  geschefften  vnd  vnmussen  beladen  sein,  das
wir  selbs  vnser  uniglich  camergericht  nicht  besiczen,  vnd  die  Sachen,  so  vor  vns
im  rechte  hangen  ausgerichten  mögen“.  Chmel  R.  Fr.  n.  2281.
            
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