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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

Tomaschek

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Costnitz  und  bei  uns  etwa  vil  vnser  vnd  des  Reichs  geistlicher  vnd
weltlicher  fürsten“,  Fürsprecher  Herzogs  Heinrich  war  der  Hofmeister
Graf  zu  Öttingen,  H.  Ludwig's  aber  der  Reichshofrichter  Graf
Günther  von  Schwarzenburg.  Letzterer  machte  die  Einwendung,  dass
die  Sache  H.  Ludwig’s  zu  Rom  vor  dem  geistlichen  Gerichte  hänge,
daher  er  „von  soliclier  Sachen  wegen  vor  vns  nicht  antworten  sollte“.
Da  sprach  im  Namen  der  Fürsten  „von  ir  aller  wegen  der  erwürdige
Ulrich,  bischof  zu  Verden,  vnser  furst  vnd  über  andechtiger  czum
rechten  also“,  die  Sache  solle  vor  dem  König  bleiben  und  der  Herzog
dürfe  sich  nicht  weiter  berufen.
Resonders  instructiv  für  den  deutschrechtlichen  Charakter  des
Fürstengerichts  ist  der  „mit  vnserer  königlichen  Majestet  Insigel“
versiegelte  Urtheilsbrief  K.  Sigismund's  de  dato  Constanz  1417  des
nächsten  Montags  nach  Vincula  Petri  (2.  August)  i).  Hierauf  ward
nach  vnserer  Frage  von  den  fürsten  allen  einhellig  zuni
Recht  gesprochen.  Nachdem  vnd  wir  hie  in  teutschen  landen  zum
Rechten  sässen  als  ein  Römischer  kunig  und  hertzog  Ludwig  und
hertzog  Heinrich  vorgenant  beide  teutsche  fürsten  wären  und  zum
Reich  gehörten  und  die  sache  teutsch  und  von  des  Reiches  lehen
wäre,  die  in  teutschen  landen  gelegen  wären,  und  beide  teile  mit
teutschen  fürsprechern  fürgestanden  und  ire  Sachen  nach  teutscher
  Rechtens  gewonheit  fürgelegt  betten,  so  sprachen
sie  czum  Rechten,  was  yeglicher  teil  für  legen  wolte,  das  er  das  in
teutsch  vnd  nach  teutscher  Rechtensgewonheit  durch
seine  fursprecher  thun  und  furlegen  solte 2 ).
Eberhard  Windeck  c.  46  (bei  Meneken  S.  1106)  berichtet  uns
von  einem  Gerichte,  das  am  8.  Febr.  1418  zu  Constanz  unter  dem
Vorsitze  des  Markgrafen  Friedrich  von  Rrandenburg  im  Aufträge  und
auf  Geheiss  des  Königs  wider  den  Herzog  Friedrich  von  Tirol  stats
fand,  worin  die  Beschlüsse  des  Concils  und  das  Verfahren  des  Königt
wider  ihn  gebilligt  wurden.  Unter  den  Beisitzern  werden  14  Prälaten
(meist  Bischöfe)  und  eine  grosse  Anzahl  weltliche  Herren,  darunter

1 )  Siehe  Lünig.  a.  a.  0.  S.  179,  n.  4.
2 )  Siehe  auch  die  Fiirstengeriehte  zwischen  denselben  Herzogen  zu  Constanz  1417
des  neehsten  Zinsstag  nach  Sanct  Gallentag  (19.  October)  und  zu  Nürnberg  1431.
des  neehsten  donnerstags  vor  dem  h.  Palmtage  (22.  März)  bei  Lünig  a.  a.  0.
n.  9  und  10.
            
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