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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

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Tomaschek

Reichsregierung  beziehen  und  sind  in  seinem  Namen  und  Aufträge
tliätig.
Insbesondere  liatten  die  Könige  zur  Besorgung  der  mannigfaltigen,
die  Regierung  des  weiten  Reiches  betreffenden  Angelegenheiten  zur
Wahl  gewisser  Personen  schreiten  müssen,  denen  sie  nach  Belieben
einzelne  Geschäfte  zuwiesen,  die  mit  gewissen  Amtsfunctionen  betraut ­
  und  berufen  waren,  in  jedem  Falle,  wo  es  der  König  forderte,
ihm  ihren  Rath  zu  ertheilen,  und  die  ihnen  zugewiesenen  Geschäfte
zu  besorgen.  Seit  der  zweiten  Hälfte  des  XIV.  Jahrhunderts  werden
dergleichen  Rathsbriefe  (literae  consiliariatus)  an  einzelne  Personen ­
  aus  den  verschiedensten  Standesclassen  und  Berufskreisen
immer  häufiger,  zuweilen  jedoch  selten  noch  im  XV.  Jahrhundert
kommt  auch  die  Bezeichnung  geheime  Räthe  für  sie  vor  *).  Jeder
einzelne  von  ihnen  konnte  vom  König  beliebig  verwendet  werden;
ohne  dass  sie  in  Wirklichkeit  ein  Collegium  bildeten;  indem  die
gemeinschaftliche  Tbätigkeit  mehrerer  nur  in  Folge  besonderen
Befehls  des  Königs  oder  seines  Stellvertreters  eintrat,  wurden  sie
nach  Aussen  mit  der  Bezeichnung  k.  Rath  zusammengefasst,  und
einzelne  Glieder  desselben  in  Beziehung  auf  ihn  noch  durch  besondere ­
  Titel  ausgezeichnet 2 ).
Die  Einzelnen  oder  Mehreren  unter  ihnen  übertragenen  Geschäfte
konnten  nun  auch  jurisdiction  eller  Natur  sein;  ohne  gerade  an
sie  gebunden  zu  sein,  konnte  der  König  ihnen  auftragen  einzelne
Streitigkeiten  zu  untersuchen,  sie  zu  instruiren,  und  für  seine  persönliche ­
  Entscheidung  vorzubereiten,  ihm  darüber  zu  referiren,  ihm,
wenn  er  persönlich  die  Sache  entschied,  zu  assistiren,  oder  endlich
gar  —  sei  es  unter  seinem  eigenen  Vorsitze  oder  dem  an  seiner  Statt
gesetzten  Richters  —  selbst  Recht  zu  sprechen  und  das  Urtheil  zu
linden  oder  zwischen  den  Parteien  einen  Vergleich  zu  Stande  zu
bringen.

*)  K.  Ruprecht  schickte  1401,  12.  Jänner  einige  seiner  Räthe  und  „Heimlichen“  in
einer  diplomatischen  Mission  zu  den  Herzogen  von  Österreich  (Chmel  R.  R.  n.  104)
und  K.  Friedrich  ernannte  1452,  28.  April  den  Bischof  von  Piacenza  Nicolaus  de
Amidanis  von  Cremona  zu  seinem  beständigen  kaiserlichen  geheimen  Rath  (Chmel
R.  Fr.  n.  2846).  Sonst  ist  mir  diese  Bezeichnung  nicht  weiter  vorgekommen.
4 )  So  ernannte  K.  Sigismund  den  Protonotar  und  Secretär  der  kaiserlichen  Kanzlei
Theodorich  Ebrächt  143ö,  25.  Sept.  zum  sacri  Lateranensis  palatii,  aulaeque  et
imperiälis  cortsistorii  c  o  in  i  t  e  m.
            
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