Die höchste Gerichtsbarkeit des deutschen Königs u. Reiches. 339
enthalt in den Erbländern selten verliess, fiel diese Art der Ausübung
der königlichen Jurisdiction grösstentheils weg.
4. Am wichtigsten und am gewöhnlichsten ist endlich jene Art
der persönlichen Jurisdiction des Königs, die er an seinem Hofe mit,
inunddurch seinen Rath auszuüben pflegte, die in ihrer weiteren
Entwickelung zur Entstehung des k. Kammergerichtes geführt hat.
Von dieser wollen wir besonders sprechen.
Der königliche Rath. Entstehung des k. Kainmergcrickts.
Diejenigen Personen, die als Stellvertreter und Gehilfen der
Könige bei der Reichsregierung und um ihrem persönlichen Auftreten
Glanz und Würde zu verleihen oder zur persönlichen Dienstleistung
sich in ihrer unmittelbaren Umgehung und stäten Regleitung befanden,
bildeten in ihrer Gesammtheitden königlichen Ho f (aula caesarea,
curia regia, imperatoris). Der Hof ist überall dort, wo sich der König
befindet, er ist von ihm unzertrennlich und folgt ihm überall nach.
Wer durch irgend ein Dienstverhältniss, von welcher Art es sein
mochte, an den königlichen Hof geknüpft war, gehörte zu dem königlichen
Dienst- und H o f g e si n d e, zu den familiäres des Königs, und
genoss er noch überdies die Verpflegung durch ihn, und wurde zu
seiner Tafel hinzugezogen, zu seinen domestici und commensales
(beständige, tägliche Tischgenossen). Die Aufnahme erfolgte
durch die Ertheilung eines Dienstbriefes (literae familiariatus), und
diese werden immer zahlreicher, je mehr Bedürfnis oder auch der
Wunsch den Glanz des Hofes zu erhöhen die Könige drängte, Leute
aus den verschiedensten Standes- und Lebenskreisen zu sich heranzuziehen,
und die mannigfachen Vortheile, die die Stellung am Hofe
hot, die Zahl der Bewerber vermehrten.
Aus diesem grösseren Kreise treten nun das Hofgericht (judicium
curiae), die k. Kanzlei (cancellaria regia), die k. Kammer
(camera regia) und der k. Rath (consilium, consistorium) als
engere Kreise heraus, von denen Jeder eine besondere Seite der Regierung
vertritt, ohne dass jedoch die einzelnen Sphären wenigstens
insoweit gegen einander abgegrenzt sind, als nicht dieselben Personen
in verschiedener Art thätig werden konnten. Doch unterstützen und
vertreten sie Alle den König in jenen Geschäften, die sich auf die