Die höchste Gerichtsbarkeit des deutschen Königs u. Reiches.
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ner wegen eines Todtschlages (1422 im August); des heimlichen
Gerichtes in Westfalen gegen Herzog Ludwig von Baiern
(1434, 24. Februar), der aber schon wieder am 11. August dieses
Jahres von der Reichsacht enthoben wird; des Reichslandesgerichtes
zu Nürnberg gegen die Stadt Kempten (aus der
Reichsacht entlassen 1435, 5. August) und unzählige Beispiele.
Auch die Judenmeister oder Hochmeister über die Juden in
Deutschland hatten das Recht über die Juden zu richten und den
Bann über sie auszusprechen. K. Ruprecht ernannte 1407, 3. Mai
den Israhel zum obersten Hochmeister über alle Juden in deutschen
Landen und gab ihm das Recht, einen jeden Juden in Deutschland
„für sich zu heischen, zu laden vnd mit dem indischen banne vnd
rechten zu straffen, zu bannen, zu vrteilen vnd zu bussen“. (Chmel.
K. Aug. Anhang III, 27.). Mit diesem Rechte bestellte auch K. Sigismund
1418, 6. November den Haim Isak von Würzburg zum Judenmeister
in Deutschland.
Nicht selten hoben sie aber auch die von den Gerichten verhängte
Acht auf und erklärten sie für kraftlos, so beispielsweise
K. Sigismund 1422, 28. August die von den Juden Lewe Kollier
über die Jüdinn Gottgensin gesprochene Acht, die von dem Reichsliofgerieht
wider die Stadt Metz verhängte Acht (1431,
17. April) u. s. w.
Hatte aber der Reichsächter den Ansprüchen des Klägers, und
jenen des die Acht ursprünglich verhängenden Gerichtes, endlich
denen des Königs auf den Achtschilling vollständig Genüge geleistet,
so sprach dieser die Enthebung von der Reichsacht aus; so hob um
die ersten besten Beispiele anzuführen, K. Sigismund die Acht auf
über den Pfalzgrafen Ludwig von Baiern (1434, 11. August), den
Heinz von Cedwitz (1437, 10. Juli), die Grafen von Montfort
(1424, 18. August), die Stadt Kempten (1133, 19. April), die
Stadt Hamburg (1423, 6. Mai), den Heinz Eigner, Bürger zu Wiirzburg
(1422 im August) u. s. w.
War aber der Ächter Jahr und Tag in der Reichsacht gelegen,
ohne sich zu lösen, so sprach der König die Aber- oder Oberacht
über ihn aus, z. B. König Sigismund über die Einwohner des
Herzogthums Gelse und der Grafschaft Zutphin wegen ihres Ungehorsams
gegen den Herzog Adolf von Jülich und Cleve (1433,