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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

Die  höchste  Gerichtsbarkeit  des  deutschen  Königs  u.  Reiches.

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ner  wegen  eines  Todtschlages  (1422  im  August);  des  heimlichen
Gerichtes  in  Westfalen  gegen  Herzog  Ludwig  von  Baiern
(1434,  24.  Februar),  der  aber  schon  wieder  am  11.  August  dieses
Jahres  von  der  Reichsacht  enthoben  wird;  des  Reichslandesgerichtes ­
  zu  Nürnberg  gegen  die  Stadt  Kempten  (aus  der
Reichsacht  entlassen  1435,  5.  August)  und  unzählige  Beispiele.
Auch  die  Judenmeister  oder  Hochmeister  über  die  Juden  in
Deutschland  hatten  das  Recht  über  die  Juden  zu  richten  und  den
Bann  über  sie  auszusprechen.  K.  Ruprecht  ernannte  1407,  3.  Mai
den  Israhel  zum  obersten  Hochmeister  über  alle  Juden  in  deutschen
Landen  und  gab  ihm  das  Recht,  einen  jeden  Juden  in  Deutschland
„für  sich  zu  heischen,  zu  laden  vnd  mit  dem  indischen  banne  vnd
rechten  zu  straffen,  zu  bannen,  zu  vrteilen  vnd  zu  bussen“.  (Chmel.
K.  Aug.  Anhang  III,  27.).  Mit  diesem  Rechte  bestellte  auch  K.  Sigismund ­
  1418,  6.  November  den  Haim  Isak  von  Würzburg  zum  Judenmeister ­
  in  Deutschland.
Nicht  selten  hoben  sie  aber  auch  die  von  den  Gerichten  verhängte ­
  Acht  auf  und  erklärten  sie  für  kraftlos,  so  beispielsweise
K.  Sigismund  1422,  28.  August  die  von  den  Juden  Lewe  Kollier
über  die  Jüdinn  Gottgensin  gesprochene  Acht,  die  von  dem  Reichsliofgerieht
  wider  die  Stadt  Metz  verhängte  Acht  (1431,
17.  April)  u.  s.  w.
Hatte  aber  der  Reichsächter  den  Ansprüchen  des  Klägers,  und
jenen  des  die  Acht  ursprünglich  verhängenden  Gerichtes,  endlich
denen  des  Königs  auf  den  Achtschilling  vollständig  Genüge  geleistet,
so  sprach  dieser  die  Enthebung  von  der  Reichsacht  aus;  so  hob  um
die  ersten  besten  Beispiele  anzuführen,  K.  Sigismund  die  Acht  auf
über  den  Pfalzgrafen  Ludwig  von  Baiern  (1434,  11.  August),  den
Heinz  von  Cedwitz  (1437,  10.  Juli),  die  Grafen  von  Montfort
(1424,  18.  August),  die  Stadt  Kempten  (1133,  19.  April),  die
Stadt  Hamburg  (1423,  6.  Mai),  den  Heinz  Eigner,  Bürger  zu  Wiirzburg
  (1422  im  August)  u.  s.  w.
War  aber  der  Ächter  Jahr  und  Tag  in  der  Reichsacht  gelegen, ­
  ohne  sich  zu  lösen,  so  sprach  der  König  die  Aber-  oder  Oberacht ­
  über  ihn  aus,  z.  B.  König  Sigismund  über  die  Einwohner  des
Herzogthums  Gelse  und  der  Grafschaft  Zutphin  wegen  ihres  Ungehorsams ­
  gegen  den  Herzog  Adolf  von  Jülich  und  Cleve  (1433,
            
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