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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

SSO

Tomasch  ek

verhängte  Acht  vor  K.  Friedrich  aufgehoben,  140(5.  7.  Nov.  (Chmel
n.  4730)  Ludwig  von  Lichtenberg  auf  Klage  des  kais.  Kammerprocuratorfiscals
  in  des  Reiches  Acht  und  Aberacht  vcrurtheilt  wird
u.  s.  w.,  und  der  Fiscal  überhaupt  bei  allen  Achterklärungen  die  Hand
im  Spiele  hat.
So  streng  die  Könige  an  den  Grundsatz  festhielten,  dass  nur
sie  das  Recht  haben  sollten,  die  Reiclisacht  zu  verhängen  oder  aufzuheben, ­
  so  kommen  doch  Fälle  vor,  wo  sie  ausnahmsweise  dasselbe
einzelnen  Personen  durch  ein  specielles  Mandat  übertragen.  So
bevollmächtigte  im  J.  1431,  27.  Juli  K.  Sigismund  die  in  einer
besonderen  Mission  in  die  Niederlande,  Sachsen  und  Westfalen
entsendeten  Konrad  von  Winsberg,  Reichserbkämmerer,  und  den
königlichen  Hofschreiber  Peter  Wacker,  die  in  die  Reichsacht  gekommenen ­
  Personen  und  Gemeinden  in  Friesland  aus  der  Acht  und  Aberacht ­
  zu  lassen,  und  gab  im  J.  1434  im  October  den  Erzbischof
Dietrich  von  Cöln  und  dem  Pfalzgrafen  Wilhelm  die  Commission,  die
Acht  und  Aberacht  über  die  Herzoge  von  Jiilich  auf  eine  Zeit  nach
Gutdünken  aufzuheben.
Die  Reichsacht  wurde  vom  Kaiser  über  Urtheile  der  verschiedensten ­
  Gerichte  ausgesprochen,  häufig  auch,  weil  der  vor  ihn
Geladene  auf  die  dritte  Ladung  nicht  erschienen  war,  so  gegen
Johann,  Münzmeister  zu  Metz  (1431,  23.  März),  gegen  Hans  von
Hohenstein  wegen  unrechtmässigen  Besitzes  verschwiegener  Reichslehen ­
  (1431,  17.  Juli),  gegen  Martin  und  Hans  Kötner  (1434,
1.  October),  gegen  Albreclit  von  Eglofstein  •)  und  seine  Söhne
(1434,  1.  October),  gegen  die  Brüder  Zedwitz  (1434,  im  October),
die  erst  im  J.  1437,  2.  August  von  der  Reiclisacht  losgezählt  wurden,
gegen  die  Stadt  Nümegen  (1435,  20.  März);  auf  Urtheile  des
Reichshofgerichtes  gegen  die  Stadt  Hamburg  (1423,  5.  Mai);
gegen  die  Grafen  von  Mansfeld,  weil  sie  dem  Kläger,  einem  Bürger
zu  Magdeburg,  nicht  zu  Recht  standen  (entlassen  1424,  18.  August);
des  Reichskammergerichtes  (Chmel  Reg.  K.  Fr.  12.  4360);
des  Stadtgerichtes  zu  Bamberg  gegen  den  Bürger  Heinz  Bigf

 )  Denselben,  den  der  König  1422,  25.  August  bevollmächtigte,  den  Juden  David  Dautz
zu  Regensburg,  der  in  dem  von  etlichen  Judenmeistern  verhängten  Bann  freventlich ­
  gelegen,  an  seinem  Gute  an  des  Königs  Statt  zu  strafen,  und  die  eingehende
Busse  «300  fl.  als  Abschlag  fiir  sein  verfallenes  Jahresgeld  zu  behalten.
            
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