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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

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Toniaschek

auch  die  Grundlagen  zu  den  festen  Gestaltungen  der  späteren  Zeit
sind  bereits  deutlich  wahrnehmbar.
Mit  Recht  wendet  sich  die  wissenschaftliche  Forschung  mit
Vorliebe  den  Ursachen  der  Erscheinungen  zu  und  sucht  das  Wesen
des  Gewordenen  aus  seinen  Keimen  und  Entstehungsgründen  zu
begreifen.  Eine  tiefere  Untersuchung  dieser  Verhältnisse  kann  für
die  Geschichte  des  deutschen  Reiches  und  Rechtes  weder  überflüssig
noch  ganz  wertldos  sein.  Die  fleissigen  Arbeiten  der  älteren  Reichspublicisten,
  insbesondere  Blum’s,  Harpprecht’s,  Senckenberg’s  und
Anderer  enthalten  viel  schätzbares  Materiale,  konnten  aber  hei  dem
heutigen  Stande  der  rechtswissenschaftlichen  Forschung  nur  mit
Vorsicht  benützt  werden.
Von  den  neueren  Rechtshistorikern  hat  sich  blos  Otto  Franklin
mit  der  Geschichte  des  k.  Hofgerichtes  gründlich  und  eingehender
beschäftigt.  Doch  bezieht  sich  seine  Darstellung  grösstentheils  auf
die  Verhältnisse  der  früheren  Jahrhunderte.  Es  musste  daher  zu  den
Quellen  seihst  zurückgegangen  werden.  Am  nächsten  lagen  für  diesen
Zweck  Chmel’s  Regestensammlungen  K.  Ruprecht’s  und  Friedrich’s  III.
(die  Regesten  Iv.  Friedrich’s  von  Birk  im  X.  Bd.  des  Archiv’s  für
Kunde  österr.  Geschichtsquellen  beziehen  sich  beinahe  ausschliesslich ­
  auf  erbländische  Verhältnisse).  Wo  diese  nicht  ausreichten,  zumal
für  die  Regierung  K.  Sigismund’s,  über  die  wir  noch  keine  umfassenden ­
  Regestenarbeiten  besitzen,  wurden  die  Reichsregistratursbücher
benützt.  Sie  umfassen  für  diese  Zeit  21  Foliobändc,  von  denen  3  dem
K.  Ruprecht,  8  K.  Sigismund,  1  K.  Albrecht,  9  K.  Friedrich  angehören. ­
  Wo  daher  Angaben  ohne  Quelle  Vorkommen,  sind  sie  diesen
entnommen.  Die  Darstellung  reicht  bis  zu  Mäxmilian  I.  und  dem
Reichstag  zu  Worms  v.  J.  1495.
            
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