SITZUNG VOM 8. MÄRZ 1865.
Die Classe erhält eingesandt:
a) Von dem löbl. Landesausschuss von Salzburg, weitere
11 Stöcke Urkunden zum Gebrauche der Commission für Herausgabe
österreichischer Weisthümer.
b) Von Herrn Prof. Dr. Julius Fürst in Leipzig, ein lithographirtes
Exemplar seines Aufsatzes: „Mein wissenschaftlicher Rechenschafts-Bericht.
Ein Rückblick über drei Jahrzehente meines
Wirkens.“
Die höchste Gerichtsbarkeit des deutschen Königs und
Reiches im XV. Jahrhundert.
Von J. A. Tomaschek.
(Vorgelegt in der Sitzung am 15. Februar 1865.)
Die Entdeckung einer bisher unbekannten interessanten Rechtsaufzeichnung
aus dem Anfänge des XV. Jahrhunderts, deren Mittheilung
und nähere Besprechung ich mir Vorbehalte, gab mir die erste
Veranlassung, mich mit den Verfassungsverhältnissen des deutschen
Reiches im XV. Jahrhundert eingehender zu beschäftigen, als es
bisher geschehen ist. Dieses Jahrhundert, das an der Markscheide
zweier Zeitalter steht, ist wesentlich eine Periode des Übergangs,
schwankend und unfertig in seinen eigenen Bildungen sieht es die
alten Formen des mittelalterlichen Rechts- und Verfassungslebens
nach und nach absterben, ohne noch die Kraft zu besitzen, neue
lebenskräftige Institutionen an ihre Stelle zu setzen. Derselbe Charakter
drückt sich in der Gerichtsverfassung des Reiches aus, aber
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