Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

Beiträge  zur  Kritik  und  Erklärung  des  Sophokles.

311

hoc  tempore  oportet  mulieres  esse  has  neque  libere  vagantes,  wobei
•yuvcrfxag  in  prägnanter  Bedeutung  genommen  wird)  triplici  vitio
laborat.  Primo  enim  oratio  inepta  est  et  tarn  obscura  ut  Creon,  secus
atque  regem  decet,  cum  famulis  tanquam  per  aenigma  loquatur“.
Dies  würde  Dindorf  nicht  gesagt  haben,  wenn  er  erwogen  hätte,
dass  Kreon  mit  den  Worten  ix—  dvsi[xivccg  niclit  den  Dienern  eine
Weisung  geben,  sondern  den  bittersten  Hohn  gegen  die  Schwestern
aussprechen  wollte.  Wenn  auch  Kreon  den  Dienern  nur  die  eine  ausdrückliche ­
  Weisung  gab  „dlld  viv  xo[j.itzz'  efaw“,  so  waren  die
Diener,  die  ja  genau  wussten,  um  was  es  sich  handelte,
doch  wohl  sicher  so  geseheidt,  um  auch  zu  wissen,  dass  sie  die
Schwestern  nicht  blos  in  das  Innere  des  Hauses  zu  führen,  sondern
sie  dort  auch  in  Gewahrsam  zu  halten  hätten.  Keineswegs  konnte  es
ihnen  einfallen  zu  glauben,  dass  sie,  wenn  sie  nur  die  Schwestern  in's
Haus  gebracht  hätten,  sich  um  dieselben  weiter  nicht  zu  kümmern
brauchten,  sondern  ruhig  ihrer  Wege  gehen  könnten.  Hätte  Kreon
nichts  weiter  als  eine  Entfernung  der  Schwestern  in‘s  Haus  bezweckt,
so  hätte  er  ja  gar  nicht  den  Dienern  die  Weisung  zu  geben  gebraucht
v/jjjjZir'  siacn,  sondern  er  hätte  blos  die  Schwestern  heissen  können,
in’s  Haus  sich  zu  verfügen.  Da  aber  Kreon  den  Dienern  ausdrücklich
sagt  xopi^sr’  stffco,  so  werden  damit  Antigone  und  Ismene  als  Gefangene ­
  bezeichnet,  und  dass  Gefangene  bewacht  werden  müssen,  das
wussten  die  Trabanten  des  Königs  sicherlich  so  gut  wie  nur  irgend
Jemand.  Weiter  sagt  Dindorf:  „Deinde  sententia  ipsa,  etiam  si  rectius
  quam  interpretes  illi  voluerunt  enunciata  esset,  ejusmodi  foret  ut
nutricem  audire  videremur,  non  regem,  a  cujus  persona  alienum  est
hoc  quidem  in  loco  quaerere  quid  decorum  quid  indecorum  habeatur
mulierculis,  quum  hoc  unum  ei  curandum  sit,  ut  sua  legibus  constet
auctoritas  nec  poenam  effugiat  qui  deliquerii“.  Auch  dies  Argument
zerfällt  in  nichts,  wenn  man  sich  eben  nicht  dem  Wahne  hingibt,  dass
Kreon  im  Ernst  hier  untersuche  „quid  decorum  quid  indecorum  habeatur ­
  mulierculis“,  sondern  wenn  man  zu  der  Einsicht  gelangt,  dass
Kreon  mit  bitterem  Sarkasmus  spricht.  Treffend  bemerkt  Schneidewin:
  „Von  nun  an  sollen  diese  sein  was  sie  sind,  Weiber,  die  fein
sittsam  daheim  bleiben  und  nicht  nach  Belieben  umherschweifen.
Bitterster  Hohn,  dass  Kreon  die  Vorsichtsmassregel  als  Fürsorge  für
die  Beobachtung  des  Anstandes  bezeichnet“.  Dass  man  sich  eines
solchen  bitteren  Hohnes  zu  Kreon  versehen  kann,  beweisen  viele  seiner
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.