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K v f c a 1 a
wenn man die V. 572 betreffende Erörterung Böckh's liest und
erwägt, bedauern muss, dass Sophokles den Ausruf w ytAra.3’—Karn
p nicht der Antigone in den Mund gelegt hat; der Dichter würde
damit unzweifelhaft den vielen Reizen dieser Tragödie noch einen,
und zwar einen sehr erheblichen, hinzugefügt haben. Dieser Umstand
ist es denn wohl auch hauptsächlich, der die grosse Mehrzahl der
Gelehrten bewogen hat und noch immer bewegt, Böckli beizustimmen;
denn die anderen Gründe, die man gegen die handschriftliche
Überlieferung geltend zu machen sucht, sind weniger erheblich.
In den letzten fünfzehn Jahren haben, so viel mir bekannt ist,
nur Jacob und Schneidewin, und auch diese nur theilweise, die
handschriftliche Überlieferung vertheidigt. Jacob lässt V. 572 und
576 der Ismene, theilt aber 574 dem Chor zu. SchneidewinJässt
nur 572 der Ismene, 574 und 576 gibt auch er dem Chor. Dieser
Mittelweg ist wahrlich kein goldener. Schneidewin hat dadurch
selbst die Kraft eines sonst beachtenswerthen Argumentes, dessen er
sich zur Wahrung der handschriftlichen Überlieferung bei V. 572
bedient, geschwächt, ja sogar ganz aufgehoben. Wer bei V. 574 und
576 die handschriftliche Überlieferung preisgibt und diese Verse dem
Chor beilegt, der darf zur Aiffrechterhaltung der Überlieferung bei
V. 572 nicht mehr „die strenge Regelmässigkeit des Dialoges“ als
Argument geltend machen. Mit vollem Rechte hat daher Bonitz
gegen Schneidewin hervorgehoben: „Also handelt es sich in
Wahrheit nur darum, ob die Stichomythie zwischen Kreon und Ismene
mit 571 oder mit 573 schliesst, und wer für die Entscheidung dieser
Frage die „Regelmässigkeit des Dialoges“ als Grund geltend
macht, bewegt sich im Cirkel, und setzt das zu Beweisende selbst als
Beweisgrund“ (a.a. 0. S.462). Dagegen dürfen wir, indem wir an der
handschriftlichen Überlieferung auch bei V. 574 und 576 festhalten
und ihre Richtigkeit darzuthun versuchen werden, mit Recht uns auf
das von Schneidewin hervorgehobene Argument berufen.
Wir wollen nun zunächst die Unhaltbarkeit der gegen die handschriftliche
Überlieferung vorgebrachten Gründe nachweisen und
sodann die Gründe hervorheben, welche für die Überlieferung und
gegen die von Böckli so warm befürwortete Änderung sprechen.
„Wie Ismene den ihr fremden Bräutigam der Schwester o liebster
Hämou nennen könne, ist nach hellenischer Sitte nicht wohl
begreiflich“. Böckli. Dass dies Argument nicht stichhaltig ist, wird