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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

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K  v  i  c  a  1  a

selten  neben  dem  Begriffe  der  Folge  auch  der  des  Zweckes  sieli  findet,
mit  anderen  Worten,  dass  mit  dem  Infinitiv  eine  vorausgesehene
und  beabsichtigte  Folge  bezeichnet.  Vgl.  Thuk.  4,  23  Ihlonovvnmoi.
di  iv  rvj  rjneiptt)  GTpccT07CsdsvGCcp.svoi  xac  rcpoaßoXäg  izoioOpevoi  rw
reifst,  oxoTzoOvTBg  xaipov,  d  zig  Ttapaniaoi,  üare  rovg  ävopag  aüaai.
El.  35S  lv7Z(jj  di  ToOrovg,  coote  tü  tsBvtixgti  Tipdg  KpoGanTziv.  Es
ist  hier  nicht  von  einem  beliebigen  Ivndv  die  Rede,  sondern  von  einem
solchen,  das  geeignet  ist  Tip.äg  npoadnTuv  rtö  te-Sv.,  also  von  einem
auf  zip.,  np.  t.  rsS.  berechneten  Avneiv.  Nun  würde  man  sicherlich
folgende  Ausdrucksweise  v?  d'  ip,ri  ipvyrj  ncdkai  e^civev,  coctte  zoig
•&avoü<Ttv  wipslsiv  (ich  bin  längst  gestorben,  ich  habe  den  Tod  gewählt,
um  den  Todten  zu  nützen)  nicht  auffallend  finden.  Das  Perfectum  nun
ist  zwar  im  Ganzen  und  Grossen  ein  tempus  praesentiae,  indem  es
eine  Handlung  als  eine  in  der  Gegenwart  abgeschlossene  bezeichnet:
aber  es  lässt  sich  nicht  läugnen,  dass  es  in  einzelnen  Fällen  in  einer
dem  Aorist  nahe  verwandten  Geltung  gebraucht  wird.  Die  Erklärung
dafür  liegt  nahe.  Ist  nämlich  eine  Handlung  in  der  Gegenwart  abgeschlossen, ­
  so  lässt  sich  ganz  natürlich  schliessen,  dass  sie  bereits  in
einer  der  Gegenwart  voraufgehenden  Zeit,  in  der  Vergangenheit,  eingetreten ­
  sein  muss;  kurz  riSvnxs  setzt  den  Aorist  e-^ceve  voraus,  und
es  ist  nicht  zu  verwundern,  wenn  in  einigen  Fällen  dies  zweite  Moment, ­
  das  des  Eintretens  in  der  Vergangenheit,  recht  deutlich  hervortritt. ­
  Eine  beweiskräftige  Analogie  bietet  das  lateinische  Perfectum
dar,  welches  die  beiden  Functionen,  die  im  Griechischen  auf  das  Perfectum ­
  und  den  Aorist  vertheilt  sind,  verrichtet;  es  muss  also  offenbar ­
  zwischen  der  eigentlichen  Perfectgeltung  (Vollendung  in  der  Gegenwart) ­
  und  der  aoristischen  Geltung  eine  Verbindung  geben,  welche
es  im  Latein  möglich  machte,  für  beide  Geltungen  nur  eine  Form  zu
gebrauchen.  Mortuus  est  ist  eigentlich  ziSwixe;  da  nun  aber
re-SvyjKEvai  zugleich  Saveiv  voraussetzt,  so  lag  es  nahe  mortuus  est
auch  im  Sinne  von  iSuve  zu  verwenden.  Im  Griechischen  hat  besonders ­
  das  Participium  Perfecti  nicht  selten  deutlich  aoristische  Geltung,
wovon  sich  z.  B.  bei  Herodot  viele  Beispiele  finden;  vgl.  Her.  1,  1
igip.nolrip.ivwv  opi  aysdov  tcuvtiov.  1,  3  ’AAiliavdpov  ccar/xoo'ra  zavza.
iSdkrwai.  Als  echtes  Perfectum  (d.  h.  wenn  es  eine  in  der  Gegenwart ­
  des  Sprechenden  abgeschlossen  vorliegende  Handlung  bezeichnen
sollte)  würde  sich  ja  das  Participium  perfecti  gar  nicht  für  die  historische ­
  Darstellung  der  Vergangenheit  eignen.  Aber  auch  für  den
            
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