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K v i c a 1 a
selten neben dem Begriffe der Folge auch der des Zweckes sieli findet,
mit anderen Worten, dass mit dem Infinitiv eine vorausgesehene
und beabsichtigte Folge bezeichnet. Vgl. Thuk. 4, 23 Ihlonovvnmoi.
di iv rvj rjneiptt) GTpccT07CsdsvGCcp.svoi xac rcpoaßoXäg izoioOpevoi rw
reifst, oxoTzoOvTBg xaipov, d zig Ttapaniaoi, üare rovg ävopag aüaai.
El. 35S lv7Z(jj di ToOrovg, coote tü tsBvtixgti Tipdg KpoGanTziv. Es
ist hier nicht von einem beliebigen Ivndv die Rede, sondern von einem
solchen, das geeignet ist Tip.äg npoadnTuv rtö te-Sv., also von einem
auf zip., np. t. rsS. berechneten Avneiv. Nun würde man sicherlich
folgende Ausdrucksweise v? d' ip,ri ipvyrj ncdkai e^civev, coctte zoig
•&avoü<Ttv wipslsiv (ich bin längst gestorben, ich habe den Tod gewählt,
um den Todten zu nützen) nicht auffallend finden. Das Perfectum nun
ist zwar im Ganzen und Grossen ein tempus praesentiae, indem es
eine Handlung als eine in der Gegenwart abgeschlossene bezeichnet:
aber es lässt sich nicht läugnen, dass es in einzelnen Fällen in einer
dem Aorist nahe verwandten Geltung gebraucht wird. Die Erklärung
dafür liegt nahe. Ist nämlich eine Handlung in der Gegenwart abgeschlossen,
so lässt sich ganz natürlich schliessen, dass sie bereits in
einer der Gegenwart voraufgehenden Zeit, in der Vergangenheit, eingetreten
sein muss; kurz riSvnxs setzt den Aorist e-^ceve voraus, und
es ist nicht zu verwundern, wenn in einigen Fällen dies zweite Moment,
das des Eintretens in der Vergangenheit, recht deutlich hervortritt.
Eine beweiskräftige Analogie bietet das lateinische Perfectum
dar, welches die beiden Functionen, die im Griechischen auf das Perfectum
und den Aorist vertheilt sind, verrichtet; es muss also offenbar
zwischen der eigentlichen Perfectgeltung (Vollendung in der Gegenwart)
und der aoristischen Geltung eine Verbindung geben, welche
es im Latein möglich machte, für beide Geltungen nur eine Form zu
gebrauchen. Mortuus est ist eigentlich ziSwixe; da nun aber
re-SvyjKEvai zugleich Saveiv voraussetzt, so lag es nahe mortuus est
auch im Sinne von iSuve zu verwenden. Im Griechischen hat besonders
das Participium Perfecti nicht selten deutlich aoristische Geltung,
wovon sich z. B. bei Herodot viele Beispiele finden; vgl. Her. 1, 1
igip.nolrip.ivwv opi aysdov tcuvtiov. 1, 3 ’AAiliavdpov ccar/xoo'ra zavza.
iSdkrwai. Als echtes Perfectum (d. h. wenn es eine in der Gegenwart
des Sprechenden abgeschlossen vorliegende Handlung bezeichnen
sollte) würde sich ja das Participium perfecti gar nicht für die historische
Darstellung der Vergangenheit eignen. Aber auch für den