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der in V. 556 gegebenen Andeutung. Ismene beharrt hei ihrer
Behauptung, dass sie mitschuldig sei und auch den Tod verdiene;
und sie konnte das noch immer, weil höchst wahrscheinlich die Erwiederung
der Antigone im V. 557 so unbestimmt gehalten war, dass
'Kreon dadurch über das frühere Verhältniss beider Schwestern zu
einander nicht hinlänglich aufgeklärt ward.
V. 557 bietet ein schwieriges Problem der Kritik dar. Oben ist
der Vers in der Fassung angegeben, welche, wie man annimmt, dem
Scholion zu Grunde liegt, welche Fassung Dindorf für die echte hält.
Das Scholion lautet xaAcü? au pivzoc zolg 6’ kyco ’ööxouv eppovetv :
asauzri y.akijjg idoy.tig eopovüv, prj avpnpdzzouaä p.oi, kyoj de zovzoig,
Yi zoXg dvdpdaiv, b zoXg epoXg ooypaaiv. zivkg de rtö v6p.cn x.cd reo di.ya.iM.
Daraus hat nun zuerst Martin den Schluss gezogen, dass der Urheber
dieser Erklärung xalüg au pev aoi, zoig o’ gelesen habe. Ich bestreite
nicht, dass dieser Schluss richtig sein kann; dass er aber richtig
sein müsse, das kann ich nicht zugeben; ja ich behaupte sogar,
dass er nicht wahrscheinlich ist. Es kann nämlich der Urheber der
Erklärung auch y.aAwg au pkv rolg, zoXg d’ eyth ’oöxouv eppaveXv gelesen
haben, wie im Paris. 2712 geschrieben ist. Dann wäre anzunehmen
, dass er statt xaAcns- kdoxeig eppoveXv desshalb aeauzri y.ak.
kooy.eig epp. geschrieben hat, um einer Zweideutigkeit seiner Erklärung
vorzubeugen; denn y.aküg idöxeig eppoveXv könnte ja sowohl „du
glaubtest schön gesinnt zu sein“ als auch „du schienest (anderen)
schön gesinnt zu sein“ bedeuten; um nun klar anzuzeigen, dass er
seine Erklärung in ersterem Sinne aufgefasst wissen wolle, schrieb er
aeauzri x. edöy.eig fp., da ja aeauzri, edöxeig = du meintest ist.
Natürlich ist dann weiter anzunehmen, dass derselbe Erklärer rüg
als Neutrum, und zwar als instrumentalen Dativ im Sinne von „damit,
darin“ aulfasste und es durch p-h aupnpdzzouad poi erklärte. Diese
Annahme empfiehlt sich eben durch den Umstand, dass durch sie
erklärt wird, wie die Worte pr) aupnpdzzouad poi in das Scholion
kamen. Ferner schliesse ich, dass diese Erklärung der ersten Vershälfte
von demselben Erklärer herrührt, welcher der Urheber der auf
die zweite Vershälfte bezüglichen, im Scholion aufgenommenen Erklärung
r, zoXg epoXg doypaaiv war ; denn diese Erklärung kann offenbar
nur von einem Manne herrühren, der auch zoXg ö' als Neutrum,
und zwar als instrumentalen Dativ aulfasste und ’ooxouv nicht in der
Bedeutung „ich schien“, sondern „ich glaubte“ nahm. Die vollstän-