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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

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K  v  i  c  a  I  a

und  ebenso  sein-  im  Interesse  des  Dichters  in  entschiedenster  Weise
missbilligen.
Wenn  es  uns  gelungen  ist  zu  beweisen,  dass  die  handschriftliche
Überlieferung  nicht  blos  möglich,  sondern  sogar  sehr  passend  ist,  so
fällt  damit  natürlich  jede  Berechtigung  zu  conjecturaler  Änderung
weg.  Nauck  hat  zwei  Conjecturen  aufgestellt,  welche  beide,  auch
wenn  die  Überlieferung  als  corrupt  betrachtet  werden  müsste,  zu
verwerfen  wären.  Die  erste  Conjectur  f,tnsp  yo  öpoppo3si  hat  er
später  seihst  als  unrichtig  bezeichnet;  die  zweite,  welche  er  in  den
Text  aufzunehmen  kein  Bedenken  getragen  hat,  oidpaxa  rovpyov,
stnsp  yo  ■  6poppo3ü  enthält  eine  nicht  wohl  zu  rechtfertigende  Ausdrucksweise. ­
  Nauck  ergänzt  didpaxEi/  zu  ehrep  yd’  und  fasst  die
Worte  auf:  „gethan  habe  ich  das  Werk  so  gut  wie  diese  da“.
Aber  die  elliptische  Gebrauchsweise  von  st  zig,  dnsp  zig,  d  koze,
sfrrep  kote  und  des  alleinstehenden  d~sp  rechtfertigt  nicht  die  von
Nauck  angenommene  Construction;  Nauck  hat  eine  Ausdehnung
dieses  elliptischen  Sprachgebrauches  angenommen,  die  mit  keinem
Beispiel  belegt  werden  kann.  Auch  sonst  ist  diese  Conjectur  bedenklich, ­
  nämlich  wegen  des  Asyndeton  und  weil  zyg  odz'ixg,  welches  zu
tpspü)  (ich  trage  mit  an  der  Last  der  Schuld)  ebenso  gut  wie  zu
gehört,  mit  opoppo3ü  auf  keinen  Fall  verbunden  werden
kann.
Wenn  nun  aber  auch  diese  Conjectur  unnöthig  und  auch  an  und
für  sich  unstatthaft  ist,  so  hat  Nauck  doch  das  Verdienst,  dass  er
zuerst  die  übliche  Erklärung  der  handschriftlichen  Überlieferung  und
somit  auch  die  übliche  Auffassung  des  Charakters  der  Ismene  verworfen ­
  und  mit  richtigem  Urtheil  erkannt  hat,  dass  Ismene  liier  ihre
Mitschuld  ohne  jeden  Hintergedanken  dem  Kreon  gegenüber  behaupten ­
  muss.
V.  S44  f.
pyzoi,  xocGiyvhrr/,  p  dzipxoipg  rd  py  ov
3avefv  re  c;uv  aoi  rdv  Savövra  3'  dyviGou.
Unrichtig  werden  die  Worte  röv  3m6vra  dyviaeu  von  Ellendt,
dem  Dindorf  und  andere  heistimmen,  erklärt:  „Est  pro  curare
iram  mortui,  ut  bene  sit  ei  apud  inferos:  quod  quoniam  Ismene
sepeliendi  Polynicis  partes  non  suscepit  morte  saltem  cum  Antigone
subeunda  exsequi  studet“.  Und  Sc  lin  eide  w,in  —  Nauck:  „DaAnt.
            
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