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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

Beiträge  zur  Kritik  und  Erklärung  des  Sophokles.

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gewöhnlichere  als  Glossem  zu  betrachten  ist,  sollte  man  sich  hier  für
xar'jj-Jsv  entscheiden,  was  auch  wirklich  die  meisten  Herausgeber
vorziehen.  Nun  scheint  aber  in  den  Worten  xd  reo  vuv  ilSova'  (524)
eine  Zurückweisung  auf  V.  521  zu  liegen,  wie  si  ytAr,rsov,  'flAst  xsivovg
  auf  V.  523  sich  bezieht.  Die  Beziehung  der  Worte  xärw  vuv
slSova  auf  V.  521  lässt  sieh  etwa  so  ausführen:  „Du  hast  es  ausgesprochen, ­
  dass  in  der  Unterwelt  andere  Gesetze  herrschen  als
hier,  und  du  befolgst  diese  Gesetze;  so  gehe  denn  in  die  Unterwelt;
dort  ist  der  passende  Ort,  wo  du  diese  Gesetze  wirst  befolgen  können; ­
  wer  hier  auf  der  Oberwelt  ist,  muss  meine  Gesetze  befolgen“.
Ist  nun  aber  zwischen  xetreo  vuv  USovg'  und  V.  521  eine  Beziehung
anzunehmen,  so  verdient  in  V.  521  xd  reo  ’sriv  den  Vorzug;  denn  es
ist  natürlich,  dass  die  Beziehung  treffender,  der  Hohn  Kreon’s,  mit
dem  xdren  vuv  slSova  ausgesprochen  wird,  einschneidender  ist,  wenn
Kreon  dasselbe  Wort,  welches  Antigone  gebraucht  hat,  aufgreift.
Hat  Sophokles  jene  Beziehung  beabsichtigt,  so  ist  auch  als  sicher
anzunehmen,  dass  er  die  Gelegenheit,  diese  Beziehung  durch  Wiederholung ­
  desselben  Wortes  nachdrücklich  hervorzuheben,  nicht
unbenützt  gelassen  hat.
V.  536  f.
Ssdpaxa  rovpyov,  siKsp  776'  djxoppo^sf,
xai  xai  epspu  Tfig  alrtag.
Der  Scholiast  bemerkt:  öp«  mü?  savrriv  npoorilov  d>g  avxopavtovgccj
  KOisi’  öp-oloyel  yap  nsKpa.yvja.1,  TCivTYjg  avvnSspLsvrjg  •  önsp
döuvarov.  Diese  Auffassung  wird  von  den  Herausgebern,  die  an  der
handschriftlichen  Überlieferung  festhalten,  gebilligt.  So  sagt  Böckh,
dass  Ismene  nach  des  Sclioliasten  feiner  (?)  Bemerkung  an  zwei  Stellen ­
  (536  Ssdpaxa—  &pwppo.$£t  und  540  ccAA’  iv  xaxoig  rotg  oolviv
u.  s.  w.)  mit  hervorbrechender  Wahrheitsliebe  unstreitig  andeutet,
dass  ihre  Schuld  nicht  gegründet  sei.  Und  Dindorf  äussert  sich
über  des  Sclioliasten  Auffassung:  „Recte:  praevidet  enim  Antigonam
refutaturam  esse  quae  dixerit,  in  quo  major  vis  est  quam  si  ipsa  negasset
  quae  Creon  ex  ea  quaesiverat“.  Welche  feine  Berechnung,
welche  Besorgtheit  um  ihr  eigenes  Leben,  welche  Schlauheit  legen
damit  der  Scholiast  und  Dindorf  der  Ismene  bei,  ohne  auf  zahlreiche ­
  Stellen  dieser  Scene,  welche  Ismene  in  einem  ganz  anderen
            
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