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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

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K  v  i  c  a  I  a

Pflichten  gegen  Todte)  in  gleicherweise  (rou?  vo'pou?  =iroö?
sauroO  vö/xovg,  und  taovg  ist  prädicativ  de  re  efficienda  gesetzt),
möge  der  Todte  Freund  oder  Feind  sein.  Diesen  Ausspruch  sucht
Kreon  zu  entkräften,  indem  er  erwiedert,  es  sei  ein  im  Lehen 1 )  allgemein ­
  angewandter  Grundsatz,  dass  der  Brave  dem  Schlechten  in
Bezug  auf  das  Erhalten  nicht  gleichgestellt  werde,  womit  er  Folgendes ­
  sagen  will:  „Der  Brave  bekommt  (im  Lehen)  stets  mehr  als
der  Schlechte;  derselbe  Grundsatz  ist  auch  auf  die  Todten  auszudehnen; ­
  da  nun  dem  Braven,  wenn  er  gestorben  ist,  nichts  anderes
geleistet  werden  kann  als  die  Bestattung,  so  folgt  daraus,  dass  dem
Schlechten  die  Bestattung  nicht  zu  Theil  werden  darf,  weil  er  sonst
ebenso  viel  bekäme  als  der  Brave  und  weil  doch  dem  Braven  mehr
gebührt“.  Das  laog  also  im  V.  520  spricht  auch  für  taovg  im  vorhergehenden ­
  Verse.
Ebenso  spricht  aber  auch  igoj  im  V.  Bl  6  für  die  Richtigkeit
von  i'aovg.  Denn  wenn  auch  Kreon's  Worte  d  rot  eye  —  ouffosßsi  von
V.  519  durch  zwei  Verse  äusserlich  getrennt  sind,  so  bestellt  doch
zwischen  516  und  519  innerlich  der  engste  Zusammenhang.  Im
V.  516  begründet  Kreon  seine  V.  514  ausgesprochene  Behauptung,

•)  Kreon  bezeichnet  den  von  ihm  ausgesprochenen  Satz  allerdings  nicht  ausdrücklich
als  einen  im  Leben  allgemein  geltenden;  aber  dass  er  ihn  als  einen  solchen  aufgefasst
  wissen  wollte,  ist  aus  dem  Gegensätze  zu  ersehen,  in  welchen  er  seine  Behauptung ­
  zu  den  Worten  der  Antigone  (man  beachte  7s  in  0  7’  "Ai&vjs)  stellte.  Stillschweigend ­
  wollte  er  diesen  im  Leben  geltenden  Grundsatz  nun  auch  auf  die
Todten  angewandt  wissen;  aber  Antigone  läugnet  521  die  Giltigkeit  desselben  für
die  Unterwelt.  —  Zu  ist  durchaus  nicht  vovg  taovg  hinzuzudenken, ­
  wie  Manche  meinen,  sondern  der  Sinn  ist:  „Der  Brave  wird  niemals  (im
Leben),  wo  es  sich  um  das  handelt,  dem  Schlechten  gleichgestellt“  ;  man
kann  sich  also  als  Object  ri,  oder,  da  der  Satz  negativ  ist,  ovdiv  denken.  Die
Construction  t<7og  (VötQ  ist  dem  Sinne  nach  =  aXX 5  ov'y  6  "ypr^arog  rqi
xaxw  taov  Xa7^av£t  (er  pflegt  zu  erhalten)  d.  i.  ttXsov  Xa7^avst.  Dass  ich  V.  520
auffasse:  „der  Brave  wird  nicht  gleichgestellt“  und  nicht  „der  Brave  ist
dem  Schlechten  nicht  gleichzustellen“,  d._  h.  dass  ich  Kreon’s  Worte  von
einem  factisch  im  Lehen  beobachteten  Verfahren  verstehe  und  nicht  von  einem
Pflichtgebote,  bedarf  nur  der  Erwähnung  und  keiner  Rechtfertigung;  vielmehr
müsste  die  andere  Auffassung  erst  gerechtfertigt  werden.  Es  spricht  für  meine
Auffassung  die  Entgegnung  der  Antigone:  „Hier  auf  der  Erde  gilt  allerdings  der
Brauch,  dass  der  Brave  mehr  bekommt  als  der  Schlechte;  aber  wer  weiss,  ob  dies
TrXsovcxrstv  auch  in  der  Unterwelt  Brauch  ist“;  denn  £i  xaroi  ’orlv  £ua7r,
ra&s  =  et  ra$£  xarco  v  0  pu  £  e  :«1.
            
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