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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

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K  v  i  e  a  1  a

äussern  sich  unterfangen,  wie  z.  B.  jetzt  diese  Männer
ihre  bessere  Überzeugung  aus  Furcht  verschweigen“.
Unter  öpäv  ist  hei  dieser  Anwendung  auf  den  speciellen  Fall  zunächst
das  grausame  und  gegen  göttliche  Satzungen  verstossende  Verbot,
den  Polyneikes  zu  bestatten,  gemeint 1 );  mit  Xsyciv  will  Antigone
bezeichnen,  dass,  wenn  Kreon  sein  Verbot  noch  so  sehr  als  eine  gute
und  gerechte  Massregel  preisen  und  ihre  That  noch  so  sehr  als  frevelhaft ­
  verdammen  würde,  die  Bürger  keine  Einwendung  erheben
würden.  Der  Zusammenhang,  d.  h.  hier  der  Gegensatz  von  V.  SOG.
507  zu  dem  vorausgehenden  Satze  ist  dadurch  vollkommen  nachgewiesen. ­

Damit  ist  zugleich  auch  die  Einwendung  Dindorf’s  widerlegt,
der  die  Anknüpfung  durch  a/lx  albern  findet  und  behauptet,  dass
vielmehr  ri  y«p  rupavvej  hätte  gesagt  werden  müssen  „si  quid  de
metu  quem  tyranni  populo  incutiunt  addere  voluisset  poeta,  ut  rationem
  redderet  cur  cives  linguam  compescant“.  Aber  V.  506  f.  bezieht
sich  eben  nicht  auf  die  Protasis  si  pif/  ylüaauv  iyxApoi  yißog,  sondern ­
  auf  die  Apodosis  zovzoig—  \syon'  äv;  und  diese  gegensätzliche
Beziehung  hat  Dindorf  ebenso  wie  Naück  verkannt.
Ebenso  erhellt  auch  aus  dem  angegebenen  Gedankenzusammenhange,
  dass  die  Einwendungen  Jacob's  und  Nauck’s  “)  nicht  stichhaltig ­
  sind.  Antigone  ertheilt  mit  den  Worten,  dass  der  Herrscher
Alles,  was  ihm  beliebt  (also  auch  das  schreiendste  Unrecht,  wie
Kreon  im  vorliegenden  Falle),  thun  und  reden  könne,  kein  eben
schmeichelhaftes  Loh,  und  es  ist  somit  die  Bemerkung  des  Scholiasten,
  dass  die  Äusserung  der  Antigone  etwas  Ironisches  habe,  eine
sehr  feine  und  glückliche  zu  nennen.  Antigone  lieht  mit  den  Worten
dlV—südcap-ovsi  so  an,  als  ob  sie  ernstlich  die  Vorzüge  der  Tyran-*)

  Zugleich  lässt  es  sich  natürlich  aber  auch  auf  die  über  Ant.  zu  verhängende  Strafe
beziehen;  denn  wenn  der  Chor  den  Muth  hätte,  die  That  der  Ant.  zu  billigen,  so
würde  er  auch  gegen  ihre  Bestrafung  Vorstellungen  erheben;  so  aber  konnte
Kreon  über  Ant.  verhängen,  was  ihm  beliebte:  der  Chor  schweigt.
2 )  Jacob:  „Hier  der  vielen  anderen  Vorzüge  der  Herrschaft  zu  erwähnen,  lag  überhaupt ­
  nicht  in  Antigone’s  Art,  besonders  aber  nicht  in  ihrer  gegenwärtigen  Stimmung.“ ­
  Nauck:  „In  dem  richtigen  Gefühle,  dass  diese  Verse  nach  499  f.  für
Ant.  sich  nicht  schicken,  bemerken  die  alten  Erklärer:  oux  ev  inaivw  roöro  rvjS
rupavvtöog,  aXX 5  ifyei  vt  dpowsLag  6  Xo^og.  Allein  die  Ironie  ist  nirgends
angedeutet.“
            
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