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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

Beiträge  zur  Kritik  und  Erklärung  des  Sophokles.

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„Bald  wendet  er  sich  zum  Schlechten,  bald  zum  Guten;  erfüllt  er
des  Landes  Gesetze,  so  ist  er  in  der  Stadt  hochgeehrt;  nichts  gilt  in
der  Stadt,  wem  das  Nichtschöne  beiwohnt“.
Noch  bedenklicher  ist  aber  eine  zweite  Consequenz,  die  sich
aus  Böckh’s  Auffassung  ergibt.  Böckh  muss  nach  oi/.v.v  den  Satz
abschliessen  und  t^iaro/U?  änohg  in  einen  Satz  bringen.  Hiebei
lässt  sich  nun  das  Asyndeton  zwischen  dem  mit  öt'xav  sehliessenden
und  mit  vipinofog  beginnenden  Satze  nicht  rechtfertigen.  Ferner  wäre
die  Ausdrucksweise  eine  sehr  unklare.  Die  Worte  sollen  bedeuten:
„Selbst  auf  der  Höhe  des  Staates  (wie  Kreon  der  Machthaber,  Antigone ­
  die  Königstochter)  ist  staatlos,  wem  nicht  das  Gute  beiwohnt“  ;
aber  das  Wort  „selbst“  einzuschieben  ist  man  nicht  berechtigt  t).
Der  Dichter  hätte  ohne  Zweifel  xod  oder  ein  anderes  Wort  von  ähnlichem ­
  Begriffe  setzen  müssen,  wenn  er  diesen  Gedanken  beabsichtigt
hätte  2 ).
Dazu  kommt  nun  noch  das  Zeugnis  des  Scholiasten  ö
roiig  vöp.ovg  xcd  rrjv  dixcaoaiivvjv  utyiTkohg  •yivsrcu,  ä  sortv,  ev  zri  nölet
v$Y)X6g,  das  in  doppelter  Hinsicht  von  Wichtigkeit  ist.  Der  Scholiast
hat  die  Construction  richtig  aufgefasst,  indem  er  den  Satz  mit  vöp.ovg
beginnt  und  mit  v’piKohg  schliesst,  und  seiner  Erklärung  liegt  offenbar ­
  ein  anderes  Wort  als  rrapsipwv  zu  Grunde,  ein  Wort,  das  die
Beobachtung  der  Gesetze  bezeichnete;  napsiIpsiv  lässt  sich  aber,
wenn  man  nicht  die  Anforderungen  einer  vernünftigen  Erklärung  ganz
und  gar  missachten  will,  nimmermehr  in  diesem  Sinne  auffassen.
Pflugk’s  Conjectur  nspcdvo»  stimmt  nun  zu  der  Erklärung  des
Scholiasten  kivipüv  so,  wie  man  es  nur  wünschen  kann.  Vgl.  Xen.
Kyr.  5,  3,  50  xspcdvsiv  rö  npoarcc^Siv  und  den  ähnlichen  Gebrauch
von  T£/Utv,  snireX-lv  rd  npoara-^S'iv  u.  a.  N6p.og  ist  in  der  Verbindung ­
  v6p.oug  nspaivuiv  natürlich,  wie  sonst  oft,  in  der  Bedeutung
„was  das  Gesetz  befiehlt,  Inhalt  des  Gesetzes“  aufzufassen.

0  Gelegentlich  ist  auch  zu  erinnern,  dass  die  Beziehung  auf  Antigone  ganz  unmöglich ­
  ist;  der  Chor  weiss  ja  bisher  nichts  davon,  dass  Antigone  die  That  vollbracht
  hat.
2 )  Natürlich  ist  im  Einklänge  mit  ut|/t7roXi£*  arcoXtc  auch  in  der  Strophe  7ravro;ropO£*
  a’.Kopog  zu  interpungiren,  wo  von  den  Herausgebern  KCCVTonopog  mit  Recht
als  ein  nachdrückliches  Epiphonema  mit  7rspi<ppa&v7C  av^p  im  V.  348  verglichen
wird.
            
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