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scheint es, dass andere Verbindungen, als diese beiden genannten,
Verbindungen, in denen der Genetiv lind das Adjectiv eine andere
Geltung als die possessive oder die des Urhebers gehabt hätte, nicht
gewagt worden sind. Also Stellen wie 0. R. 267 rö> Aaßdaxeiw
naioi üoXuddipou Ti y.ai tgv npooSz Kädizcu zov naka.< t’ ’Aynvopog
oder Eur. Med. 405 zoig SiGupsioig rotg r’ 'laaovog yap.oig Pind.
Nem. 8, 2 rcapSsvr,la Kaioutv zs ßkspapa beweisen nichts für die
Möglichkeit der an unserer Stelle angenommenen Construction. Solche
Stellen sind um nichts auffallender als z. B. ip.og xai ixsivov pikog
oder mea patrisque laus. Aber so wenig solche Beispiele uns berechtigen,
auch z. B. die Verbindung sxeivov y.ai mGzdg 0'tlog oder patris
et eximia laus für möglich anzusehen, ebenso wenig wird durch die
oben angeführten Beispiele die Gegenüberstellung von nayuiv und
dvaopßpa als paralleler Glieder gerechtfertigt.
Offenbar könnten die Worte xui ouaavluv ndyuv vnaiSpsia
(ivoäS-pcia') y.ai d6aop.ßpa <ps.vys.iv ßlkr, nur in folgender Weise construirt
werden: xai (edcdä^aro) psvysiv ßelv] vKaiSpsia xai ovgoixßpa
Kayitiv ovguvAon. Diese Construction birgt aber einen Unsinn in
sieb, da die ßs):n nayoxv nicht dvGop.ßpa sein können; denn wer
möchte so leichtgläubig sein, um anzunehmen, wie Einige angenommen
haben, dass nayoi nicht blos Eis und Reif, sondern auch Regenschauer
bezeichnen können?
Meiner Meinung nach ist im V. 356 ein für den Gedankenzusammenhang
und die grammatische Construction wesentliches Wort,
und zwar ein Wort, das im Gegensätze zu nayuv und in Übereinstimmung
mit SvGop.ßpa die Regenschauer bezeichnete, ausgefallen;
ich vermuthe den Ausfall von Cakuiv. An der handschriftlichen Überlieferung
aijpia y.ai ist nichts zu ändern; a'Opi.a ist zweisylbig (ai.5pja.)
zu lesen. Es würde also V. 356 zu schreiben sein: kayviv £aküv
r alSrpia y.ai. Die Construction lässt sich durch folgendes Schema
veranschaulichen: ovguQmv izayoxv £aAcöv r’ aXSpia y.ai öiiGO'xßpa
ABA B
ßsXvj = EOiddZuTG fsvysiv dvoav'Auiv redyoxv alSpia ßskn xai duguu-Xojv
^aküv ovGCixßpa ßslrj. Dass dutraüXwv auf die beiden folgenden
Genetive bezogen wird, bedarf keiner Rechtfertigung. Dass die durch
das Schema angezeigte Wortstellung oder Wortverschränkung zulässig
ist, beweisen Stellen, wie 1158 zvyr, yäp öpSoi y.ai rOyji
xazappsKsi röv svrvyovvra zdv zs ovGzvyovvz' dsi, wo das Schema