Beiträge zur Kritik und Erklärung des Sophokles.
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dieser Beispiele zu erklären; der blosse Versuch wird eine hinreichende
Widerlegung sein; es wird sich zeigen, dass man dem
vitcdSpsia. keine Bedeutung beilegen kann, mit der sich der Gen.
possessivus oder auctoris verbinden Hesse. ‘YjtaiSpuci oder
ivtxi^peicc könnte doch nur „Vorgänge, Erscheinungen bei
heiterem Himmel oder unter freiem Himmel“ bedeuten, und
dazu passt ndyuv nicht. — Ausserdem spricht auch die höchst
unliebsame Unsymmetrie gegen diese Construction; Jedermann ist
doch versucht und berechtigt vnaiSpEta. und ovaopßpa bei dieser
Wortstellung und bei der Verbindung beider Wörter durch xcd als
vollkommen coordinirt, d. h. als attributive Adjectiva von ßsXyj zu
nehmen.
Ein zweiter Erklärungsversuch, der sich z. B. bei Schneidewin
— Nauck findet, ist ebenfalls unstatthaft. „Verb, psvysiv ßilrt
ndyüjv xcd duaop.ßpa, indem Obdach (und Kleidung) gegen Reif und
Eis bei heiterm Himmel, gegen Hagel und Regenschauer bei trübem
schützt: die Verbindung des Gen. näywv mit dem Adject. oiiaop.ßpa
wie zu 0. R. 267“. Diese Erklärung thut ebenfalls den Worten Gewalt
an und es ist auch gegen sie das oben gegen die erste Erklärung
aufgestellte Bedenken zu erheben. Sie ist aber auch noch aus
dem Grunde zu verwerfen, weil die Beispiele, welche sie stützen
sollen, wesentlich verschiedener Art sind. Es kann nicht jedes beliebige
Adjectiv als eigenes Glied parallel zu einem Genetiv gestellt
werden, sondern es muss das Adjectiv bezüglich seines Begriffes mit
dem Genetiv homogen sein, d. h. mit einem possessiven Genetiv
kann nur ein possessives Adjectivum correspondiren, mit einem Genetiv
auctoris nur ein Adjectiv, das den Ursprung bezeichnet. Ferner
Schutz verschaffend, ihm zur Erreichung des Schutzes verhelfend“ bedeuten. Es
ist nicht unwahrscheinlich, dass z. B. ixervjpi'a s’Xai'a oder ßctßdog von den Griechen
in der Bedeutung „der Zweig, der ein Mittel zur Erlangung des
Schutzes für den Schutzflehenden ist“ gefühlt wurde. Wichtig ist Aesch. Suppl.
462 ZYjvog ixrrjpog. Kann Zsu? ixr/jp „der den Schutzflehenden Beistand gewährende
Zeus“ sein, da doch txryjp gewöhnlich den Schutz fl eben den bezeichnet,
so unterliegt es wohl keinem Zweifel, dass auch fxr^ptos = Schu tz gewährend
sein kann, und somit ist man berechtigt ra LXTYjpta von den Töchtern
des Oedipus in der Bedeutung „Schutz, Hilfe, Stütze“ zu nehmen. Ähnlich wie
hier die Töchter des Oedipus txr^pia heissen, sagt Orestes (Eur. Or. 71G) von
Menelaos ovrog «j«p /jv p.oi xotzacp'jyr) a^r^piag.