Beiträge zur Kritik und Erklärung des Sophokles.
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Für weit wahrscheinlicher halte ich aber zu lesen f, osivöv, r; v
doxp ys xai ipspfrji ooy.slv. Dies bietet IA Nun ist es ja eine bekannte
Sache, dass in den meisten Fällen die von L 1 gebotenen Lesearten
den Vorzug vor der Überlieferung, die L gibt, verdienen. Vollkommen
richtig behauptet Dindorf (Ed. III. Vol. I. Praef. p. S): „Ex quo
sequitur correctionum ah eo factarum plerumque majorem esse auctoritatem
quam eorum quae primo scripserat“. Diesen Grundsatz darf
man auch im vorliegenden Falle zur Geltung bringen, und zwar um
so mehr, als man leicht einen Grund ausfindig machen kann, der zur
Änderung des ursprünglichen f,v ooxrj ys in q> ooy.sl ys bewogen haben
mag. Ich glaube, dass die Änderung qj ooxet von einem Kritiker herrührt,
der ooxsiv beide Male in der Bedeutung scheinen nahm und
einen Dativ als Bezeichnung der Person, von welcher doxsi ausgesagt
würde, vermisste.
3. Eine dritte Erklärung hat Bonitz aufgestellt: „Aoxet, videtur,
placet, ist der übliche Ausdruck für die Entscheidung eines
souveränen Willens, doxsi rq> df/ptp u. a. Dasselbe doxstv ist der
Ausdruck für ein blosses unbegründetes Meinen. Also, wenn wir von
dem Wiedergeben des Wortspieles absehen, das sich kaum wird
erreichen lassen, so heissen die Worte: „schlimm ist es, dass der,
dessen Belieben Entscheidung ist (rrjv ••pvy_f,v Kpooovg), auch falschem
Wahne sich hingibt“. Nauck, der diese Erklärung annimmt, versucht
das Wortspiel wiederzugeben: „schlimm ist es, dass derjenige,
der entscheidet, auch für Falsches sich entscheidet“. Durch diese
Erklärung wird ein anderer Zusammenhang zwischen 323 und 322
hergestellt, als durch die von Böckh aufgestellte, und zwar ein Zusammenhang,
der jedenfalls auch ein vollkommen passender genannt
werden muss. Kreon hat neben der Behauptung, der Wächter sei
schuldig (xat tccOt’), zugleich auch sein Todesurtheil ausgesprochen
(rrjv \puyrjv xpodoög). Dass dazu nun die Erwiederung des Wächters
in dem von Bonitz aufgestellten Sinne trefflich passen würde,
leuchtet sofort ein. Die Worte &> ooxst ys würden eine Beziehung
auf die Drohung Kreon’s (rrjv ipvyyv npodoug'), die folgenden Worte
x«t •psudrj ooy.slv aber eine Beziehung auf den falschen Wahn, an
dem Kreon (wie xat raör’ zeigt) festhält, enthalten. Auch könnte
zur Empfehlung dieser Erklärung noch angeführt werden, dass in den
Worten des Wächters zugleich auch folgender Gedanke involvirt
läge „ein Mann, in dessen Händen die Entscheidung über die Schick-