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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

Beiträge  zur  Kritik  und  Erklärung  des  Sophokles.

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Für  weit  wahrscheinlicher  halte  ich  aber  zu  lesen  f,  osivöv,  r;  v
doxp  ys  xai  ipspfrji  ooy.slv.  Dies  bietet  IA  Nun  ist  es  ja  eine  bekannte
Sache,  dass  in  den  meisten  Fällen  die  von  L 1  gebotenen  Lesearten
den  Vorzug  vor  der  Überlieferung,  die  L  gibt,  verdienen.  Vollkommen
richtig  behauptet  Dindorf  (Ed.  III.  Vol.  I.  Praef.  p.  S):  „Ex  quo
sequitur  correctionum  ah  eo  factarum  plerumque  majorem  esse  auctoritatem
  quam  eorum  quae  primo  scripserat“.  Diesen  Grundsatz  darf
man  auch  im  vorliegenden  Falle  zur  Geltung  bringen,  und  zwar  um
so  mehr,  als  man  leicht  einen  Grund  ausfindig  machen  kann,  der  zur
Änderung  des  ursprünglichen  f,v  ooxrj  ys  in  q>  ooy.sl  ys  bewogen  haben
mag.  Ich  glaube,  dass  die  Änderung  qj  ooxet  von  einem  Kritiker  herrührt, ­
  der  ooxsiv  beide  Male  in  der  Bedeutung  scheinen  nahm  und
einen  Dativ  als  Bezeichnung  der  Person,  von  welcher  doxsi  ausgesagt
würde,  vermisste.
3.  Eine  dritte  Erklärung  hat  Bonitz  aufgestellt:  „Aoxet,  videtur,
  placet,  ist  der  übliche  Ausdruck  für  die  Entscheidung  eines
souveränen  Willens,  doxsi  rq>  df/ptp  u.  a.  Dasselbe  doxstv  ist  der
Ausdruck  für  ein  blosses  unbegründetes  Meinen.  Also,  wenn  wir  von
dem  Wiedergeben  des  Wortspieles  absehen,  das  sich  kaum  wird
erreichen  lassen,  so  heissen  die  Worte:  „schlimm  ist  es,  dass  der,
dessen  Belieben  Entscheidung  ist  (rrjv  ••pvy_f,v  Kpooovg),  auch  falschem
Wahne  sich  hingibt“.  Nauck,  der  diese  Erklärung  annimmt,  versucht ­
  das  Wortspiel  wiederzugeben:  „schlimm  ist  es,  dass  derjenige,
der  entscheidet,  auch  für  Falsches  sich  entscheidet“.  Durch  diese
Erklärung  wird  ein  anderer  Zusammenhang  zwischen  323  und  322
hergestellt,  als  durch  die  von  Böckh  aufgestellte,  und  zwar  ein  Zusammenhang, ­
  der  jedenfalls  auch  ein  vollkommen  passender  genannt
werden  muss.  Kreon  hat  neben  der  Behauptung,  der  Wächter  sei
schuldig  (xat  tccOt’),  zugleich  auch  sein  Todesurtheil  ausgesprochen
(rrjv  \puyrjv  xpodoög).  Dass  dazu  nun  die  Erwiederung  des  Wächters
in  dem  von  Bonitz  aufgestellten  Sinne  trefflich  passen  würde,
leuchtet  sofort  ein.  Die  Worte  &>  ooxst  ys  würden  eine  Beziehung
auf  die  Drohung  Kreon’s  (rrjv  ipvyyv  npodoug'),  die  folgenden  Worte
x«t  •psudrj  ooy.slv  aber  eine  Beziehung  auf  den  falschen  Wahn,  an
dem  Kreon  (wie  xat  raör’  zeigt)  festhält,  enthalten.  Auch  könnte
zur  Empfehlung  dieser  Erklärung  noch  angeführt  werden,  dass  in  den
Worten  des  Wächters  zugleich  auch  folgender  Gedanke  involvirt
läge  „ein  Mann,  in  dessen  Händen  die  Entscheidung  über  die  Schick-
            
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