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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

Beiträge  zur  Kritik  und  Erklärung  des  Sophokles.

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er  sieh  durch  die  Betreuerung  des  Wächters  nicht  abbringen  lassen
will,  wird  durch  ooxsi  goi  lpsvovi  ooxsTv  bezeichnet.  Auch  der  zweiten
Forderung  genügt  diese  Erklärung;  denn  da  ooxsi  das  erste  Mal  die
Bedeutung  „für  gut  finden,  beschlossen“,  das  zweite  Mal  die  Bedeutung ­
  „glauben“  hat,  so  ist  dies  in  der  Tliat  ein  xopupeueiv  im  Gebrauch
des  Wortes  ooxsiv.  Als  Analogie  hiefür  kann  El.  335  f.  angeführt
werden:  vvv  o  ■  iv  xaxoT$  p.oi  nlsiv  v<psip.svp  ooxsi  xai  p:o  doxtiv
piv  dpäv  zi,  Trou.aivsiv  5s  p:r,.  Ich  w'ill  allerdings  nicht  zuversichtlich
behaupten,  dass  Sophokles  auch  hier  das  Wortspiel  beabsichtigt
hätte;  aber  möglich  ist  diese  Annahme  jedenfalls,  und  Thatsache  ist,
dass  auch  liier  gerade  wie  Ant.  323  von  dem  regierenden  Verbum
dox.ct  der  Infinitiv  ooxsiv  abhängt  und  dass  innerhalb  eines  und  desselben ­
  Satzes  ooxsiv  in  verschiedener  Bedeutung  (das  zweite  ooxsiv
=  scheinen;  aber  auch  die  Annahme  der  Bedeutung  wähnen  ist
nicht  unmöglich)  erscheint.
Nun  müssen  aber  noch  zwei  Puncte  besprochen  werden,  die  von
den  Yertheidigern  der  ersten  Auffassung  als  Bedenken  gegen  B  ö  c  k  h’s
Erklärung  geltend  gemacht  werden  könnten.
a)  Man  könnte  sagen,  dass  der  Wächter  ooxsiv  beide  Male  in
der  Bedeutung  „wähnen“  gebraucht  zu  haben  scheine,  weil  Kreon
xoptpsvs  vvv  tyiv  o  6  £  a.  v  sagt  und  dö£oc  =  Meinung,  Wahn  ist.
Hätte  der  Wächter  ooxsiv  das  erste  Mal  in  anderer  Bedeutung  gebraucht, ­
  als  das  zweite  Mal,  so  sollte  Kreon,  könnte  man  einwenden,
xipvpevs  vvv  rö  ooxsiv  erwiedern.  Dies  Bedenken  wird  aber  dadurch
vollständig  behoben,  dass  oö£a  nachweislich  auch  dieselben  beiden
Bedeutungen  hat,  welche  der  Wächter  bei  seinem  Wortspiel  angewandt ­
  hat.  Ausser  der  gewöhnlichen  Bedeutung,  welche  dem  doxü>
=  opinor  entspricht,  hat  oö£a  auch  die  der  Phrase  ooxsi  p.01  entsprechende ­
  Bedeutung  „Beschluss“.  Vgl.  Eur.  Tro.  178  f.  pvr y  jus
xrsivsiv  06£’  'A-pys'iiov  xsirai  p.s?Jcxv.  Soph.  0.  T.  911  I.  öo£cc  (Einfall, ­
  Entschluss)  p.01  napsoräSri  vaovg  ixioSai  daip.6vwv.  Dieser  Umstand ­
  spricht  auch  gegen  xop.'psvs  rrjv  ooxvgiv,  was  Manche  auf
Grundlage  des  Citates  bei  Moschopulos  nspi  ayjdüv  p.  20.  62  und
des  Scholion  rr,v  5bxr,aiv  nspildlsi  vorziehen,  und  für  das  handschriftliche ­
  &5£av.  Allerdings  bemerkt  Bonitz  mit  Recht,  dass  in  doxr,aig
die  verbale  Kraft  des  ooxsiv  bestimmter  hervortritt  als  in  oö£a;  aber
andererseits  ist  für  äöxvjoij  die  Bedeutung  „Beschluss“  nicht  nachweisbar. ­
  Wenn  Bonitz  ferner  darauf  hinweist,  dass  bei  der  An-29*

            
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