Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

442

K  v  l  c  a  I  :i

1.  Die  erste  Classe  bilden  die  Erklärungen  von  Wes,  Wunder, ­
  Jacob,  Sc  hu  eidewin,  Held,  Di  n  d  o  rf,  die  alle  auf  einer
gemeinschaftlichen  Grundlage  beruhen  und  sich  fast  nur  im  Ausdruck
unterscheiden;  allen  diesen  Erklärungen  liegt  die  Annahme  zu  Grunde,
dass  doxetv  beidemal  „wähnen“  bedeute.  Wex:  „S’ist  schlimm  doch,
dass,  wer  wähnt,  auch  Falsches  wähnen  kann“.  Wunder:  „Grave
est,  qui  suspicioni  locum  det,  euin  etiam  falsa  s  u  s  p  icari;
  i.  e.  dolendum  est,  eum,  qui  animum  induxerit  suspicari,  etiam
falsa  suspicari“.  Jacob:  „Schlimm  ist  es,  dass  man,  glaubt  man
nur,  auch  Falsches  glaubt“.  Schneidewin:  „Schlimm,  dass  wer
überhaupt  wähnt  (sich  auf's  Wähnen  einlässt),  auch  Falsches  wähnt“.
Held:  „Grave  profecto,  qui  proclivis  sit  ad  suspicandum,  istum  vel
ea,  quae  falsa  sunt,  pro  veris  credere“.  Dindorf:  „Grave  est,  cui
veri  simile  aliquid  videtur,  ei  etiam  non  vera  veri  similia  videri“.
Allen  diesen  Erklärungen  steht  der  von  Bonitz  (S.  454)  hervorgehobene ­
  Grund  entgegen,  dass  man  bei  dieser  Auffassung  ein  xopupgüscv
mit  dem  Worte  ooy.slv  in  der  Äusserung  des  Wächters  nicht  finden
kann.  Es  spricht  aber  gegen  diese  Auffassung  auch  der  Umstand,
dass  der  triviale  Ausspruch  „Schlimm  ist  es,  dass  wer  auf’s  Wähnen
sich  einlässt,  auch  falsch  wähnt“,  so  wahr  er  auch  an  sich  ist,  mit
der  vorausgehenden  Äusserung  Kreon’s  in  keiner  Beziehung  oder
doch  wenigstens  in  einer  sehr  matten  und  unpassenden  Beziehung
steht.  Da  Kreon  trotz  der  Versicherung  des  Wächters,  er  habe  mit
jenem  Werke  nichts  zu  schaffen  gehabt,  doch  hartnäckig  und  eigensinnig ­
  an  der  Behauptung,  der  Wächter  sei  ein  Mitschuldiger,  festhält ­
  (322):  so  müssen  die  Worte  des  Wächters  (323)  auf  dies
eigensinnige  Festhalten  einer  falschen  Meinung  sich
beziehen.  Dies  ist  der  eine  Punct,  der  in  323  liegen  muss;  das
zweite  ist,  wie  bereits  erwähnt  ward,  dass  in  323  ein  xo/xtpsveiv  in
dem  Gebrauche  des  Wortes  ooxsiv  enthalten  sein  muss.  Meiner  Meinung ­
  nach  kann  also  nur  jene  Erklärung  des  V.  323  für  richtig  gelten, ­
  welche  diesen  beiden  Forderungen  entspricht.  Und  dies  kann  von
Böekh's  Erklärung  behauptet  werden.
2.  Böckh  interpungirt  nach  ys  nicht  und  erklärt:  „0  wahrlich
schlimm,  wem  gut  dünkt,  dass  ihm  Falsches  dünke;  das  heisst:
schlimm  ,  wenn  Jemand  beschlossen  hat  Falsches  zu  glauben“.  Diese
Erklärung  steht  im  besten  Zusammenhänge  mit  Kreon's  Worten  (322)  ;
das  hartnäckige  Festhalten  Kreon’s  an  der  falschen  Meinung,  von  der
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.