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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

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K  v  I  ä  a  1  a

nach  der  so  kräftigen  Bezeichnung  des  Widerstrebens  der  Bürger,
ovo'  vko  Cvyd)  l6<pov  dixodojg  dX ov t  wodurch  zugleich  die  Ansprüche,
die  Kreon  machte,  energisch  bezeichnet  werden,  den  matten  Zusatz
d>g  ozipyeiv  ip.£  hätte  nachfolgen  lassen.  Ausserdem  finde  ich  es  auch
unwahrscheinlich,  dass  der  Dichter  hier  den  Vergleich,  den  er  bereits
mit  den  Worten  xpvtpy  xdpa  adovzeg  begonnen  und  dessen  weitere
Ausführung  er  dann  mit  den  Worten  oüö’  vko  £vyü>  Aöyov  otxat'co?
dyov  unternimmt,  plötzlich  in  einer  wenig  gefälligen  Weise  mit  jenen
matten  Worten  hätte  abbrechen  sollen.  Ausgehend  von  der  Ansicht,
dass  Sophokles  auch  in  den  Schlussworten  des  Verses  292  den  Vergleich ­
  fortgesetzt  hat,  vermuthe  ich  war’  slpyeiv  ep.s  (Object  avzovg)
„ita  ut  eos  cohiberem“  oder  vielmehr  „ifca  ut  eos  cohibere  necesse
esset“.  Kreon  vergleicht  die  unzufriedenen  Bürger  mit  Zugthieren,
die  sieh  des  Joches  entledigen  wollen,  um  sich  freier  zu  bewegen
(der  Schob  erklärt  richtig  r,  p.zzapopd  and  räiv  vno^vyioov  tcöv  prj
ßovlop.svcüv  vko  röv  öv  dvca).  Wie  nun  der  Treiber,  um  solche
Zugthiere  zur  Ruhe  zu  bringen,  den  Zügel  mehr  anzieht,  so  musste
Kreon,  um  mich  eines  bildlichen  Ausdruckes  aus  derselben  Sphäre  zu
bedienen,  die  Zügel  der  Regierung  straffer  anziehen.  Etj^stv  (das
nicht  blos  prohibere,  sondern  auch  cohibere  bedeutet)  bezieht
sich  also  in  diesem  Zusammenhänge  auf  das  Anziehen  der  Zügel,  wodurch ­
  die  Rosse  zur  Ruhe  gebracht  werden.  Das  passendste  Beispiel,
das  sich  für  diesen  Gebrauch  von  dpysiv  anführen  lässt,  ist  El.  721  f,
Sslgiov  iT  ävdg  ai.ipa.Xov  ikkov  eipys  röv  Kpoaxsipsvov.
Was  die  Erklärung  „ita  ut  eos  cohibere  necesse  esset“
betrifft,  so  ist  dieselbe  dadurch  zu  rechtfertigen,  dass  utazs  mit  dem
Infinitiv  eine  der  Beschaffenheit  des  Hauptsatzes  gemässe  Wirkung ­
  bezeichnet;  die  Folge  erscheint  bei  dieser  Construction  oft
als  eine  aus  der  Handlung  des  Hauptsatzes  mit  Nothwendigkeit  sich
ergebende,  wesshalb  man  in  der  Übersetzung  oft  „müssen“  beifügen ­
  muss.  (Wie  wenig  der  Begriff  des  factischen  Stattfindens  dabei
wesentlich  ist,  erhellt  am  besten  daraus,  dass  sehr  oft  die  Wirkung
als  eine  blos  beabsichtigte  erscheint,  ohne  factisch  stattzufinden.)
Vgl.  0.  C.  969  f.  d  zi  Seayazov  -a.zpi  yyoop.olarj  iy.vzlä'  &azz  npdg
naiduiv  -SavEtv.  El.  393  xtxlog  yap  ovp.ög  ßiozog  äoze  Sccvp.doca.
Vielleicht  darf  man  eine  Spur  dieser  Lesart  üoz'  dpyziv  ip.£
auch  in  der  Überlieferung  des  L  erblicken.  L  hat  nämlich  oj  azipytn
ep.i  und  <j  ist  zu  w  von  der  Hand  hinzugefügt,  welche  die  Scholien
            
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