Beiträge zur Kritik und Erklärung des Sophokles.
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V. 241.
ev je aroyd^Ei xdnofpdjwaaL xüxXw.
Kreon weiss, dass ihm der Wächter eine schlimme Neuigkeit zu
melden hat; zugleich sieht er, wie der Wächter bemüht ist, sich im
voraus sicher zu stellen, bevor das entscheidende Wort über seine
Lippen kommt. Diese seine Bemühung nun bezeichnet Kreon mit den
Worten eu je aroy_d£st, deren Richtigkeit sich wohl genügend nachweisen
lässt. Man hält aroyd&i für unrichtig, weil ein Object fehlt,
durch welches das Ziel bezeichnet wäre, nach welchem der Wächter
zielt. Aber das Object musste, weil es selbstverständlich ist und aus
dem Zusammenhänge auf die ungezwungenste Weise ergänzt werden
kann, nicht ausdrücklich gesetzt werden. Kreon sieht, wie der
Wächter bemüht ist, als ganz unbetheiligt an der strafbaren That,
die er berichten will, zu erscheinen (rö 7dp npdjp.' oür' sdpaa' gut'
eiöov 0ang 'hv 6 öpwv) und jegliche Strafe, die etwa Kreon bei seinem
Zornausbruch, den der Wächter voraussieht, über ihn verhängen
wollen könnte, im voraus als nicht gerecht zu bezeichnen. Kann nun
der Dichter nicht sehr gut Kreon sagen lassen so je aroydtEi du
zielst gut, nämlich nach dem Ziele, das du dir ausersehen hast und
das ich jetzt kenne (in meinen Augen unschuldig zu erscheinen und
mit heiler Haut davon zu kommen)? Man vergleiche V. 244, wo Kreon
mit den Worten eit dKallay^Eig änsi dem Wächter die Erreichung
dieses seines Zieles in Aussicht stellt. Gerade so wie hier bei aroydtsi
das aus dem Context leicht zu ergänzende Object ausgelassen
ist, so werden ja auch die derselben Sphäre angehörigen Verba tujydvEiM
und dp.aprd.vErj (sowohl in eigentlichem als in übertragenem
Sinne) ohne ausdrückliche Hinzufügung eines das Ziel bezeichnenden
Wortes gebraucht, wenn eben der Context über dies Ziel keinen
Zweifel zulässt; rujydvEiv ist dann = das ausersehene (und
vom Autor als bekannt vorausgesetzte) Ziel treffen, dpaprdvE’.v = das
ausersehene Ziel verfehlen.
Vollkommen richtig hat daher bereis Wex erklärt: „belle tu et
quasi via ac ratione id petis, quod assequi studes, scilicet impunitatem“;
denn diese Ergänzung quod assequi studes ist so
natürlich, wie nur irgend etwas sein kann. Aber unrichtig ist, was
Wex weiter hinzufügt „ex ambagibus enim nuntii Creon suspicatur,