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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

Beiträge  zur  Kritik  und  Erklärung  des  Sophokles.

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V.  241.
ev  je  aroyd^Ei  xdnofpdjwaaL  xüxXw.
Kreon  weiss,  dass  ihm  der  Wächter  eine  schlimme  Neuigkeit  zu
melden  hat;  zugleich  sieht  er,  wie  der  Wächter  bemüht  ist,  sich  im
voraus  sicher  zu  stellen,  bevor  das  entscheidende  Wort  über  seine
Lippen  kommt.  Diese  seine  Bemühung  nun  bezeichnet  Kreon  mit  den
Worten  eu  je  aroy_d£st,  deren  Richtigkeit  sich  wohl  genügend  nachweisen
  lässt.  Man  hält  aroyd&i  für  unrichtig,  weil  ein  Object  fehlt,
durch  welches  das  Ziel  bezeichnet  wäre,  nach  welchem  der  Wächter
zielt.  Aber  das  Object  musste,  weil  es  selbstverständlich  ist  und  aus
dem  Zusammenhänge  auf  die  ungezwungenste  Weise  ergänzt  werden
kann,  nicht  ausdrücklich  gesetzt  werden.  Kreon  sieht,  wie  der
Wächter  bemüht  ist,  als  ganz  unbetheiligt  an  der  strafbaren  That,
die  er  berichten  will,  zu  erscheinen  (rö  7dp  npdjp.'  oür'  sdpaa'  gut'
eiöov  0ang  'hv  6  öpwv)  und  jegliche  Strafe,  die  etwa  Kreon  bei  seinem
Zornausbruch,  den  der  Wächter  voraussieht,  über  ihn  verhängen
wollen  könnte,  im  voraus  als  nicht  gerecht  zu  bezeichnen.  Kann  nun
der  Dichter  nicht  sehr  gut  Kreon  sagen  lassen  so  je  aroydtEi  du
zielst  gut,  nämlich  nach  dem  Ziele,  das  du  dir  ausersehen  hast  und
das  ich  jetzt  kenne  (in  meinen  Augen  unschuldig  zu  erscheinen  und
mit  heiler  Haut  davon  zu  kommen)?  Man  vergleiche  V.  244,  wo  Kreon
mit  den  Worten  eit  dKallay^Eig  änsi  dem  Wächter  die  Erreichung
dieses  seines  Zieles  in  Aussicht  stellt.  Gerade  so  wie  hier  bei  aroydtsi
  das  aus  dem  Context  leicht  zu  ergänzende  Object  ausgelassen
ist,  so  werden  ja  auch  die  derselben  Sphäre  angehörigen  Verba  tujydvEiM
  und  dp.aprd.vErj  (sowohl  in  eigentlichem  als  in  übertragenem
Sinne)  ohne  ausdrückliche  Hinzufügung  eines  das  Ziel  bezeichnenden
Wortes  gebraucht,  wenn  eben  der  Context  über  dies  Ziel  keinen
Zweifel  zulässt;  rujydvEiv  ist  dann  =  das  ausersehene  (und
vom  Autor  als  bekannt  vorausgesetzte)  Ziel  treffen,  dpaprdvE’.v  =  das
ausersehene  Ziel  verfehlen.
Vollkommen  richtig  hat  daher  bereis  Wex  erklärt:  „belle  tu  et
quasi  via  ac  ratione  id  petis,  quod  assequi  studes,  scilicet  impunitatem“;
  denn  diese  Ergänzung  quod  assequi  studes  ist  so
natürlich,  wie  nur  irgend  etwas  sein  kann.  Aber  unrichtig  ist,  was
Wex  weiter  hinzufügt  „ex  ambagibus  enim  nuntii  Creon  suspicatur,
            
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